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U. Verfuügunungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
Beselzung des Aktuariats bei dem K. Fürsilichen Amts-Gerichte zu Neresheim.
Der Referendär erster Classe, v. Bag-
nato, aus Waldsee, ist zum Aktuar bei
dem K. Fürstlichen Amts-Gericht in Neres-
heim ernannt und zu Versehung dieser
Stelle für befähigt erkannt worden; was
hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht
wird.
Stuttgart, den 16. August 165.
Maucler.
.) Des Departements des Innern:
1. Des evangelischen Consistorlum.
Bestellung eines Schul-Conferenz-Direktors in der Didcese Kirchbeim.
An die Stelle des Pfarrers MI. Rösler
zu Oberlenningen, den man wegen Kränk-
lichkeit seiner Bitte gemäß der Leitung der
Schullehrer-Conferenzen unter Bezeugung
der Zufriedenheit mit seinen Dienstleistun-
gen enthoben hat, ist der Pfarrer Partsche-
feld in Ohmden, mit der Leitung der Schul-
lehrer-Conferenzen dieses Bezirks der Kirch-
heimer Diöcese beauftragt worden.
Stuttgart, den :5. August 18-:5.
Waächrer.
z. Des katholischen Kirchenraths.
Das Proklamiren der Katholiken in der geschlossenen Zeit betreffend-
Da zur Anzeige gekommen ist, daß in
vielen Orten die Meinung herrscht, bei den
Katholiken sey das Proclamiren in der ge-
schlossenen Zeit erlaubt, und eine diesfallsige
Dispens-Einholung von der Staats-Be-
hörde nicht nöthig, so wird zur Nachachtung
für sämtliche katholische Pfarrämter be-
kannt gemacht, daß auch bei den Katholiken
zur Fastengeit, nämlich vom Aschermitnvoch
an bis auf den Ostersonntag einschließlich,
ohne Dispensation nicht proklamlrt werden
dürfe, und die diesfallsigen Bestimmungen
der allgemeinen Tarordnung ihre Anwen-
dung finden.
Stuttgart den 3. August 1825.
Soden.