Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

bildungenlandwirthschaftlicher Gegenstände 
bestehend, vertheilr. 
Riemand kann jedoch mehr als einen 
Preis für dieselbe Viehgattung erhalten. 
G. 6. 
Sämtliche Preiebewerber haben sich am 
Tage vor dem Feste (den 2. September) 
und zwar mit den Pferden Vormittags 
zehn Uhr, mit den übrigen Thieren aber 
Nachmittags zwei Uhrbeidem verordneten 
Schau-Gerichte zu Cannstadt einzufinden, 
und die oben (F. 3 und 4) vorgeschriebenen 
Urkunden vorzulegen. 
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An demselben Tage (2:y. September) 
Nachmittags vier Uhr haben sich die 
Eigenthümer der zum Wett= Rennen be- 
stimmten Pferde, namentlich aber die 
Eigenthümer der bei den verschiedenen Par- 
tikular-Festen hiezu ausgezeichneten Pferde 
auf dem Rennplahe einzufinden, die obrig- 
keitlichen Zeugnisse über die inländische 
Abkunft ihrer Pferde vorzulegen, und sich 
für das mit dem Hauptfeste verbundene 
Wett-Rennen einschreiben zu lassen. 
C. 3. 
Die Eigenthümer der Renn= Pferde 
erhalten die oben (§. 3) festgesehte Ent- 
schädigung für Aufenthalt und Reise- 
Kosten. 
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g. 9. 
Die Rennpreise bestehen wie im vori- 
gen Jahre in einer Medaille und 
dreitzig Württemb. Dukaten für den 
ersten, 
zwanzig für den zweiten, 
zehn für den dritten, 
acht für den vierten und 
vier Württemb. Dukaten für den fünf- 
ten Preis. 
F. 10. 
Jeder Preisbewerber, sey es nun um die 
Rennpreise oder um dle landwirthschaftll- 
chen Preise, hat sich bei Verlust seiner An- 
sprüche am Tage des Festes spätestens Vor- 
mittags neun Uhr mit seinem Thiere auf 
der für die betreffende Thlergattung an- 
gewiesenen Stelle einzufinden. 
. 11. 
Die Zuerkennung und die feierliche Aus- 
theilung der Preise, der Umzug der Preise- 
träger u. s. w. geschieht auf die bisher üb- 
liche Weise. 
K. 132. 
Alle diejenigen Landwirthe, welche, ohne 
auf einen der oben bestimmten Preise An- 
spruch zu machen, irgend etwas Auzge- 
zeichnetes an Pferden, Rindoieh oder an- 
dern Hausthieren aufzuwelsen vermögen, 
werden eingeladen, durch die Ausstellung
	        
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