Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Nro.  4

Regierungs-Blatt

fuͤr  das

Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.

 

Mittwoch,  den  26.  Januar  1825.
In  halt.

Verfügungen  der  Departements.  Erkenntnisse  der  Gerichtöhöfe  des  Koönigreichs  vem  Monat
Nevember  13720.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Justiz-Departements.
Die  kn  deimm  Menat  November  18234  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  ausgesprochenen  Erkenntnisse
betreffend.

In  dem  verflossenen  Monat  November  sind  von  sämtlichen  Gerichtshöfen  des  Königreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobei  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  rechtskräftige  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Regierungs-Blatt
  ausgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche  Freiheits-Strafe
erbannt,  oder  die  Dienst-Entfernung  eines  Staats=  oder  Commun-Dieners  verfügt  wird.

A4)  Obertribunol.
I.  Criminal-Senat.
Den  6.  Rovember  wurde:  das  von  dem  Gerichtshofe  zu  Eßlingen

1.  in  der  Rekurssache  des  Christoph  Rap-  unterm  3.  Juni  1835  wegen  Mißbandpold,
  von  Elchelberg,  O.  A.  Weinsberg,  lung  eines  Waldgängers  aus  Rache