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Prof. Widenmann wird seine Voi-
lesungen über die Forstwirthschafts=
Lehre in der Stunde von 6—9 und auf
Verlangen die Encpklopädie der
Forstwissenschaft nach seinem: System
der Forstwissenschaft (Tüb. 1324) von
1 —5 Uhr wöchentlich fünfmal vortragen.
D. Heigelin wird bürgerliche und
ökonomische Baukundtkt drei Stunden
wöchentlich;
Ebenderselbe wird in drei Stunden
der Woche Wasser-Brücken= und
Straßenbau vortragen.
Das Winterhalbjahr beginnt am Men-
tag den = 4. Obktober, und die Studiren-
den werden um so mehr erinnert, pünkt-
lich an diesem Tage aus den Ferien hieher
zurückzukehren, da am Dienstag den 25.
Oktober die Eröffnung sämtlicher Vor-
lesungen von der schwarzen Tafel bekannt
gemacht werden wird, und wenigstens alle
Haupt-Vorlesungen unfehlbar am Mitt-
woch den 236. Obtober anfangen werden.
Tübingen den 1. September 1825.
O. Feilmoser, d. Z. Rector.
.) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerlum.
Nähere Bestimmung der Fälle, in weschen das K. Fersipersonal Diäten anzusprechen har.
Durch höchste Verfügung vom 2:. Juni-
325 sind die Fülle, in welchen das K.
Forstpersonal Dä#ten anzusprechen, auch
für ausierordentiiche Berrichtungen von
Gemeinden, Stiftungen und Privaten Ent-
schäüdigungen zu beziehen haben solle, näher
hestimmt worden.
Man findet sich nun durch mehrere.
Anfragen veranlaßt, zur allgemeinen
Kenntniß zu bringen, daß eine Diäten=
Vergütung in folgenden Fällen Statt.
findet:
1.) Von Anwohnung bei amtlichen Un-
tersuchungen und Rugtagen aufßer-
halb des Wohnorts.
1.) Bei Floßgeschüften, wührend des
Holzabstichsam Wasser, des Einwurfs
und Flößens des Holzes, mit Aus-
schluß der Floßbolz-Fllungen, des
Schlittens und Riesens des Holzes.
5.) Bei ungewöhnlichen in der Amks-
Verbindlichbeit des K. Forstpersonals
nicht liegenden und durch die Diensl-
Insiruction demselben uncht vorge-