Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

521 
Nro. 40. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag, den 4. Oktober 1825. 
Inhalt. 
Verfügungen der Departements. Vertrag mit Hohenzolleru: Hechingen wegen Uebertragung der Funktie- 
nen eines Ober-Appellations= Gerichts für dieses Fürstenthum an das Königliche Ober-Tribunal. — Die 
ren Jusiiy-Dienern bei ihrem Uebertritt zu der Stelle eines öffentlichen Rechts= Anwalts zu bezahlende Ent- 
lassungs= Tarc betreffend. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Der Departements der Justiz und der auswärtigen 
Angelegenheiten: 
Der Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. 
Vertrag mit Hohenzollern-Hechingen wegen Uebertragung der Funktienen eines Ober-Appellations= 
Gerichts für dieses Fürstenthum an das Königliche Ober, Tribunal. (Mit einer Beilage.) 
Nachdem von des regierenden Fürsten der deutschen Bundes,= Akte der Antrag 
zu Hohenzollern-Hechingen Hochfürstlicher gestellt worden, dem Königlichen Ober- 
Durchlaucht zu Vollziehung des Art. 1 Tribunal die Funktionen eines Ober-Ap-
	        
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