Metadata : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Breite  in  Gold  gestickt.  Das  Kleid  ist
mit  einer  Reihe  vergoldeter,  mit  dem  gekroͤnten
  Loͤwen  bezeichneter  Knoͤpfe  versehen.  Die
goldenen  Epauletten  mit  Bouillons  und  dem
Chiffre,  dann  die  übrigen  Uniformestücke,
wie  oben,  mit  Ausnahme  des  weißen  Federhutes.


Kleine  Uniforme.  Ein  Kleid  von
dunkelblauem  Tuche  mit  gleichem  Unterfutter,
stehendem  Kragen  und  Ermelaufschlágen.  Die
Stickerey,  wie  bey  der  Staats-Kleidung,
aber  nur  auf  Kragen,  Aufschlägen  und  Taschen.
  Die  übrigen  Uniformsstücke  wie  bey
der  Galla.

Frack.  Von  dunkelblauem  Tuche  mit
gleichem  Unterfutter;  der  liegende  Kragen
nach  dem  vorigen  Muster  gestickt,  —  die
Aufschläge  und  Taschen  ohne  Sitickerey,
keine  Epaulekten,  die  Unterkleider  nach  Willkühr.


3.  Die  geheimey  Sekretäre  und
Registratoren  des  Departements  tragen
zur  Uniform  ein  Kleid  von  dunkelblauem
Tuche,  mit  gleichem  Unterfutter,  stehendem
Kragen  und  Ermelaufschlägen.  Die  Srickerey
  auf  Kragen,  Aufschlägen  und  Taschen
ist  nach  dem  unter  Ziffer  4.  beygefügten  Muster
  in  der  angezeigten  Breite  anzuwenden.
Die  Epaulette  von  Goldfaden  ohne  Bonillons,
  und  die  Contre-Epaulette  sind  mit  Unserem
  Namenszuge  zu  versehen.  Das  Degengehänge
  und  die  Hutquasten  ohne  Bouillons.
  Die  übrigen  Uniforme"  Stücke  wie
obeu.

 

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Der  Frack  von  dunkelblauem  Tuche,
hat  die  gleiche  Stickerey,  jedoch  nur  auf  dem
liegenden  Kragen.  Die  Aufschläge  und  Taschen
  sind  ohne  Stickerey;  die  Unterkleider
nach  Willkühr.  Keine  Epaulerten.

4.  Die  geheimen  Kanzellistes
des  Departements  tragen  als  Uniform  ein
Kleid  von  dunkelblauem  Tuche  und  gleichem
Unterfutter,  Kragen  und  Aufschlägen  ohne
Epaulette.  Kragen,  Aufschläge  und  Taschenklappen
  sind  mit  einer  in  Gold  gestickten  Liliè
re  einzufassen.  Die  Breite  und  das  Muster
der  Stickerey  ist  unter  Ziffer  s§.  in  der  Beylage
  vorgezeichnet.  Die  geprägten  Knöfe
von  gelbem  Metall,  und  die  weißen  Unterkleider
  sind  wie  bey  den  vorigen  Graden.
Das  Degengehänge  und  bie  Hutquasten  ohne
Bouillons.

Der  Frack  von  dunkelblauem  Tuche  hat
nur  den  Kragen  auf  vorige  Art  gestickt.

Die  durch  gegenwärtige  Entschließuns
vorgeschriebenen  Bestimmungen  sind  bey  seder
neuen,  dem  eigenen  individuellen  Bedürfnisse
einstwellen  überlassen  bleibenden  Anschaffung,
durchgehends  genau  zu  beobachten;  und  Unser
das  Departement  der  Finanzen  dirigirender
Minister  wird  darüber  wachen,  daß  keine
der  vorgezeichneten  Abstufungen  überschritten,
noch  eigenmächtige  Abänderungen  obiger  Unisorms:
  Bestimmungen  vorgenommen  werden,
München  den  17.  Februar  180).

Max  Joseph,
Frevherr  von  Hompesch.
Auf  königlichen  allerhdchsten  Befehl.
G.  Gesger.
(Mit  elser  bevselegten  Abbilbung  111.)