Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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N ro. 4. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Freitag, den 4. November 1825. 
Inhalt. 
Unmittelbare Koͤnigl. Dekrete. Anordnung einer neuen Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der 
Stände-Versammlung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfuͤgungen der Departements. Wohnsitz-Veraͤnderung des Rechts-Consulenten Hezel. — Velannt— 
machung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidaten betreffend. — Die Einlieferung kranker Sträf- 
linge in die Straf-Anstalten betreffend. — Eintheilung der drei Weg= Inspektions-Bezirke im Neckar= Kreis. 
— Verleihund einer Geifrs-Damen S un oem adelichen Fraulein-Susft Oberstenseld. — Vestellung eines 
Schullehrer-Conferenz-Direktors in der Diöcese Böblingen. — Die Schullehrer-Conferenz-Bezirke in dem 
Diöcesen Stuttgart und Balingen betreffend. — Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. — Bekanntmachung, 
die Benennung des Steinfalzwerks bei der Neumühle betreffend. 
Dlenst-Erledigungen- 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Anordnung einer neuen Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände-Versammlung. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
D. die Vollmachten der in Folge Un= der mit dem 14. Januar des nächstkom- 
seres Einberufungs-Rescripts vom 6. De= menden Jahres erlöschen; so haben Wir 
cember 18319 gewählten Stände-Mitglie= nach Ansicht des &. 157 der Verfassungs-
	        
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