von Calw, wegen eines kleinen Dieb-
stahls und eines kleinen Betrugs, so-
dann wegen wiederholten Vagirens und
unzuͤchtigen Lebenswandels, so wie we-
gen verbotswidrigen Eintritts in die
Residenzstaͤdte Stuttgart und Ludwigs-
burg und endlich wegen grober Luͤgen
vor Gericht zu fünfmonatlicher Ar-
beitshausstrafe, so wie zum Scha-
dens-Ersaße und zu Bezahlung der Un-
tersuchungs-Kosten verurtheilt. (d. 11.
November.)
11. In der Untersuchungssache von dem
O.A.Gerichte Vaihingen, wurde durch
Erkenntniß vom g9., eröffnet den 29.
Obktober, der gewesene Gemeinde-Pfle-
ger Johann Christoph Siber, von Groß-
Sachsenheim, wegen mittelst Eingriffs
in die Gemeindekasse und grober Nach-
läßigkeit in seiner Verwaltung gesetzten
Kassenrests, so wie wegen Unterschla-
gung zu Bekleidung eines öffent-
lichen Amtes für unfäáhig erklärt
und zu einer dreimonatlichen Poli
zeihausstrafe, so wie zu Bezahlung
der Untersuchungs= Kosten verurtheilt.
(d. 15. Nov.)
123. In der Untersuchungssache von dem
O.A.Gerichte Cannstadt wurde durch
Erkenntniß dom 33., eröffnet den 29. Ok-
tober, der entlassene Mößner Johann
58
Friedrich Renftle von da, wegen Un-
terschlagung eines Theils des bei einer
Taufe gefallenen Opfers unter erschwe-
renden Umständen, so wie wegen mehre-
rerer zum Theil durch Fälschung von
öffentlichen und Privat-Urkunden ver-
übten Betrügereien, neben der Ver-
bindlichkeit zum Schadens= Ersatze und
zu Bezahlung der Umersuchungs-Kosten
zu neunmonatlicher Arbeitshaus-
strafe verurtheilt. (d. 15. Nov.)
15. In der Untersuchungssache von dem
O.A. Gerichte Brackenheim wurde durch
Erkenntniß vom 35., eröffnet den 50.
Oktober, Johann Friedrich Wüst, von
Eibenspach O. A. Brackenheim, wegen
zweier bleiner Hausdiebstähle und eines
unter erschwerenden Umständen verüb-
ten großen Diebstahls zu zehenmonat-
licher Festungs-Arbeitsstrafe und
zu Bezahlung von : der Untersuchungs-
Kosten verurtheilt. (d. 13. Nov.)
14. In der Untersuchungssache von dem
O.A. Gerichte Maulbronn wurde durch
Erkenntniß vom 36. Oktober, eröffnet
den 4. November, Jakob Krenkel, von
Sengach, O. A. Maulbronn, wegen zweier
im rechtlichen Sinne dritten Diebstähle,
wovon einer durch den Versuch eines
Einbruchs erschwert ist, und wegen einer
Obst-Entwendung zu neunmonatli-