Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

moͤge hoͤchster Entschließung von demselben 
Tage der von dem Erbland- Postmeister, 
Fuͤrsten v. Thurn und Taxis, beabsichtig- 
ten Verleihung des Titels eines Post--Of- 
fizials an den Post-Erpeditor Bienz zu 
Eßlingen die Königliche Bestätigung er- 
theilt. 
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Die patronatherrschaftliche Nomination 
des Pfarrers M. Guoth zu Groß-Süssen 
auf die erledigte Pfarrei Salach, Dibcese 
Göppingen, unter Beibehaltung seiner bis- 
herigen Stelle, ist den 8. d. M. bestärigt 
worden. 
II. BVerfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1326 
betreffend. 
Es werden hierdurch die mit dem Einzug 
der Abonnements-Gebühren für das Re- 
gierungs-Blatt in den Oberamts-Bezir= 
ken beauftragten Stellen, so wie die K. 
Postämter, aufgefordert, diese Gebühren 
für die auf Rechnung öffentlicher Kassen 
anzuschaffenden Exemplare im Betrag von 
drei Gulden für den ganzen Jahrgang 
13:6 im Laufe des Monats December d.J. 
an die Kasse des Regierungs-Blatts ein- 
zusenden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern 
oder Postämtern der Einzug dieser Gebüh= 
ren sich verzögern sollte; so wird wenig- 
1. Januar 1836 der Kasse des Regierungs, 
Blatts von der, mit Ausnahme der Frei- 
Exemplare Königlicher Amtsstellen, für 
die Oberamts--Bezirke und die Post-Ex- 
peditionen erforderlichen Anzahl von Exem- 
plaren Nachricht ertheilen werden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnen= 
ten haben in derselben Zeit die Abonne- 
ments-Gebühren bei der gedachten Kasse 
zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie 
stens erwartet, daß dieselben noch vor dem 
allen übrigen Privat-Abonnenten, frei, 
für das erste Semester des Jahrgangs 
1826 mit l fl. 30 kr., oder für den gan- 
zen Jahrgang mit 5 fl. zu pränumeriren. 
Stuttgart den 20. November 1335. 
Maucler.
	        
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