moͤge hoͤchster Entschließung von demselben
Tage der von dem Erbland- Postmeister,
Fuͤrsten v. Thurn und Taxis, beabsichtig-
ten Verleihung des Titels eines Post--Of-
fizials an den Post-Erpeditor Bienz zu
Eßlingen die Königliche Bestätigung er-
theilt.
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Die patronatherrschaftliche Nomination
des Pfarrers M. Guoth zu Groß-Süssen
auf die erledigte Pfarrei Salach, Dibcese
Göppingen, unter Beibehaltung seiner bis-
herigen Stelle, ist den 8. d. M. bestärigt
worden.
II. BVerfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1326
betreffend.
Es werden hierdurch die mit dem Einzug
der Abonnements-Gebühren für das Re-
gierungs-Blatt in den Oberamts-Bezir=
ken beauftragten Stellen, so wie die K.
Postämter, aufgefordert, diese Gebühren
für die auf Rechnung öffentlicher Kassen
anzuschaffenden Exemplare im Betrag von
drei Gulden für den ganzen Jahrgang
13:6 im Laufe des Monats December d.J.
an die Kasse des Regierungs-Blatts ein-
zusenden.
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern
oder Postämtern der Einzug dieser Gebüh=
ren sich verzögern sollte; so wird wenig-
1. Januar 1836 der Kasse des Regierungs,
Blatts von der, mit Ausnahme der Frei-
Exemplare Königlicher Amtsstellen, für
die Oberamts--Bezirke und die Post-Ex-
peditionen erforderlichen Anzahl von Exem-
plaren Nachricht ertheilen werden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnen=
ten haben in derselben Zeit die Abonne-
ments-Gebühren bei der gedachten Kasse
zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie
stens erwartet, daß dieselben noch vor dem
allen übrigen Privat-Abonnenten, frei,
für das erste Semester des Jahrgangs
1826 mit l fl. 30 kr., oder für den gan-
zen Jahrgang mit 5 fl. zu pränumeriren.
Stuttgart den 20. November 1335.
Maucler.