Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

voͤlkerung angemessenen Zwischenraͤumen 
regelmaͤßig vorlegen zu lassen, und die 
neugebornen Kinder eigenhändig in die- 
selben einzutragen, am Schlusse des Jahrs 
aber die Vollständigkeit des Eintrags durch 
ihre Unterschrift zu beurkunden. 
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Bei den Kirchen-Wisttatlonen haben die 
Dekane sich von der richugen Einhaltung 
dieser Bestimmung pflichtmäßig zu über- 
zeugen. 
Stuttgart den 15. November 1835. 
Schmidlin. 
b) Verfügung, die Gewinnung des Impfstoffes zu den Schutzpocken betreffend. 
Die im §. 18 des Gesetkes vom 35. Juni 
1318 anbefohlene jeweilige Uebertragung 
des Schutpocken: Stoffs von Menschen 
auf Kühe hat in nicht wenigen Fällen der 
Absicht, den Impfsioff zu erneuern und 
seine ungeschwächte Wirksamkeit zu erhal- 
ten, in so weit en sprochen, als der von 
geimpften Kühen wieder erzeugte Stoff 
sich durch selteneres Fehlschlagen bei den 
damit geimpften Menschen, durch Erre- 
gung stärkerer Fieber= Bewegungen und 
örtlicher Entzündungs-Zufälle, so wie durch 
das öftere Entstehen eines allgemeinen 
Ausschlags auffallend in seimen Wirkun- 
gen vor demjenigen Impfstoffe auszeich- 
net, welcher durch immer wiederholtes 
Verpflanzen von einem Menschen auf den 
andern allmählig die erwähnten Erschei- 
nungen nicht mehr in demselben Grade 
hervorzubringen scheint, in dem sie bei 
der ersten Verbreitung der Schutpocken 
allgemein bemerkt wurden, und der zur 
Tilgung der Empfänglichkeit für die Men- 
schenpocken allerdings erforderlich seyn 
dürfte. Allein der bisherigen Erfahrung 
nach sind bei Weitem in den meisten Fäl- 
len die Impfungs= Versuche an Kühen, 
obgleich mit aller Sorgfalt unternommen, 
erfolglos gewesen, sey es nun, daß clima- 
tische, oder daß andere unbekannte Ver- 
hältnisse der Wirksamkeit des Impfstoffes 
im Wege stehen. Somit sind auf diese 
Maßregel häufig vergebliche Kosten ver- 
wendet worden, und es hat im Allgemei- 
nen an wirksamem, durch geimpfte Kühe 
wiedererzeugtem Impfstoffe gefehlt. 
Da sich nun aus den jährlichen Impf- 
berichten zugleich ergeben hat, daß in vie- 
len Gegenden die ursprüngliche natürliche 
Kuhpocken-Krankheit bei dem Rindvieh 
vorkommt, gewöhnlich aber entweder gar 
nicht erkunnt oder wenigstens zu spät für 
den weitern Gebrauch zur Kenntniß der 
Aerzte gebracht wird; so sieht man sich 
veranlaßt, erustlichen Bedacht darauf zu 
nehmen, daß dieses sicherste und natürlich-
	        
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