Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

tragen. Mit bieser ächten ursprünglichen 
Pocken-Krankheit der Kühe darf eine an- 
dere bei diesem Thier vorkommende Aus- 
schlags-Krankheit, welche ebenfalls dem 
Menschen mitgetheilt werden kann, nicht 
verwechselt werden. CEo sind dies die soge- 
nannten falschen ursprünglichen Kuhpocken, 
die sich von den obigen dadurch unter- 
scheiden, daß das Thier dabei meistens 
gar nicht krank zu seyn scheint, daß die 
Musteln nicht gleichzeltig ausbrechen, son- 
dern einige schon sehr greß und entwickelt 
sind, während noch neue kleine nachkom- 
men, daß die Pusteln unregelmäßig wie 
kleine Nagelköpfe zugespiht, weißgelblich, 
auf der Spiße bald mit einer braunlichen 
Kruste versehen und am Umfange mit einer 
bläulichen Röthe umgeben sind, daß sie 
ein weißliches Eiter enthalten, und daß sie 
am fünften bis sechsten, Tage abtrocknen, 
und ihre Borben, die weit kleiner als die 
der ächten Kuhpocken sind, am siebenten 
oder achten Tage schon ebfallen. 
ch) Bekonntmachung, die Formulare zu Patenten für herumziehende Gewerbleute betreffend. 
Der Absaß der nach F. 10 der Instruk- 
tion in Betreff der Handhabung der poli- 
zeslichen Aufsicht über Confsinirte und herum- 
zlehende Gewerbleute zur Ausstellung von 
Patenten für die lehteren zu gebrauchenden 
Formulare in der Form von Wander- 
büchern ist den Hof= und Kanzlel-Buch- 
druckern Gebrüdern Mäntler dahier über- 
lassen, und der Preis des Stücks auf den 
portofrei einzusendenden Betrag von fünf- 
zehn Kreuzern festgesetzt worden. 
Die K.Oberämter werden hievon in Hin- 
sicht auf den Bezug ihres Bedarfs an sol- 
chen Formularien in Kenntniß gesest. 
Stuttgart den 24. November 1835. 
Schmidlin. 
:. Des Medieinal-Collegium. 
Aufnahme zweicr ausübenden Aerzec. 
Die beiden Doctoren der Medicin, Frie“ 
drich Krauß, von Weickersheim, Ober- 
amts Mergentheim, und Carl Zum Tobel, 
von Buchau, Oberamts Riedlingen, sind 
nach erstandener Prüfung zur Ausübung 
der Medicin und Geburtehülfe, und der 
Erstere, welcher zugleich in der höhern 
Chirurgie geprüft wurde, auch zur Aus- 
übung dieser Wissenschaft ermächtigt wor- 
den. 
Stuttgart den 13. November 1846. 
Walther.
	        
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