Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

dens und der Untersuchungs-Kosten, zu 
einer sechsmonatlichen Arbeits- 
hausstrafe und einer Züchtigung 
von 25 Streichen verurtheilt weorden. 
(b. 2o. Nov.) 
16. In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gerichte Gaildorf, wurde vermoge 
Beschlusses vom 15., eröffnet den 15. 
November, Anne Marie Wengert, 
von Wegstetten, wegen wiederholten 
Vaglrens und Bettelns, so wie wegen 
eines verübten kleinen Diebstahls, unter 
Berücksichtigung der früher schon wegen 
Diebstahls erhaltenen Correktion, neben 
Bezahlung sämtlicher Kosten, zu einer 
fünfmonatlichen Arbeitshaus- 
strafe verurtheilt. (d. 2e. Nov.) 
17. Durch Beschluß vom :., eröffnet den 
4. Oktober, wurde in der Untersuchungs- 
sache von dem O. A.Gerichte Gmünd, 
der suspendirte Zuchthauspfleger, Haupt- 
mann v. Brandenstein in Gotteszell, 
wegen eines durch Eingriffe in die ihm 
anvertraute Amts-Casse des Zuchthaus, 
Pflegamts gesetzten Rests, wegen Un- 
terschlagung von Privat= Geldern der 
Zuchthaussträflinge, so wie wegen rechts- 
widriger Erhebung eines zu seiner Amts- 
Caution gehbrigen Kapitals, von dem 
Amte eines Zuchthauspflegers cassirt, 
zu Bekleidung eines öffentlichen Amtes 
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für unfähig'erblárt, und neben dem 
Verluste seines Haummanns-Titels, 
des Militär-Verdienst = Ordens und 
des Adels, auch Verfällung in sämtliche 
Kosten, zu einer dreijährigen Fe- 
stungsstrafe verurtheilt. (d. 2.Nov.) 
16. In der Untersuchungssache von dem 
O.A.Gerichte Crailsheim wurde ver- 
möge Erkenntnisses vom 35. September, 
eröffnet den 4. Oktober, der Waldschüß 
Schmid zu Goldbach, wegen unerlaub- 
ten Bezugs einer Nuhung aus herrschaft- 
lichen Waldungen und wegen des Ver- 
kaufs seines Besoldungs-Holzes, neben 
der Verbindlichkeit zum Ersahe des gestif- 
teten Schadens und der Untersuchungs- 
Kosten von seiner Stelle cassirt. (d. 
22. Nov.) 
19. In der Untersuchungssache von dem 
O. A. Gerichte Gaildorf, wurde vermoͤge 
Beschlusses vom 8., eröffnet den 16. No- 
vember, Lorenz Kiesel, von Heilberg, 
O. A. Ellwangen, wegen im Affekt ver- 
übter Misthandlung und dadurch ver- 
schuldeter lebensgefährlicher Verlehung 
zu sechsmonatlicher Arbeitshaus- 
strafe, so wie zum Ersaße der Kur= und 
der Untersuchungs= Kosten verurtheilt. 
(b. 27. Nov.) 
30. Gegen Frledrich Deigmüller, von 
Niederstetten, wurde in der Unterfü-
	        
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