Markelsheim, Bekl., Anten, und der
ledigen Appollonia Wacker von da,
Kl., Antin, Ernaͤhrung eines unehllchen
Kindes betreffend, wegen Mangels
einer Beschwerde, unter Verurtheilung
des Anten in die Kosten, verworfen, und
24. die Ationssache von dem O. A-Gericht
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Heidenheim zwischen dem Hasenwirth
Joos, Vorbekl., Nachkl., Anten, Wieder
Amen, und dem Hufschmidt Kicherer
allda, Vorkl., Nachbekl., Aten,
Wieder-Aten, durch Ordination an den
Unterrichter zurückgewiesen.
IV. Gerichtshof für den Donan-Kreis.
1. Criminal= Senat.
1. Vermöge Beschlusses vom 4., eröffnet
am 18. Oktober, wurde in der Untersuchungssache
von dem O. A. Gerichte Münsingen
Lorenz Fisel, von Sonderbuch,
wegen thätlicher Mißhandlung seines
Vaters, neben dem Kosten-Ersaß zu
viermonatlicher Festungs= Arbeitsstrafe
verurtheilt. (d. r. Nov.)
3. Vermöge Beschlusses vom 30. August,
erdffnet am ro. September, wurde in der
Untersuchungssache von dem O. A.Gerichte
Göppingen der Feldjäger Gottlob
Keppler, von Scharnhausen, O.A.
Stuttgart, wegen in Ueberschreitung
seiner Amtsbefugnitz verübter Verwundung
mittelst Gebrauchs eines Schießgewehrs,
neben dem Kosten= und Schadens.
Ersaß, zu viermonatlicher Festungsstrafe
mit angemessener Beschäftigung
innerhalb der Festung verurtheilt.
(d. 6. Nov.)
3.
—
#-Durch
Erbenutniß rom 73., eröffnet am
25.Oktober, wurde in der Untersuchungssache
von dem O. A. Gerichte Tettnang
Jehannes Ehrle, von Oberdorf, wegen
thätlicher Mißhandlung seines Vaters,
neben dem Kosten-Ersaß zu achtmonatlicher
Arbeitshausstrafe verurtheilt.
(d. 6. Nov.)
Durch Beschluß vom 35., eröffnet am
25. Oktober, wurde in der Untersuchungssache
von dem O.A. Gerichte Tettnang
Franz Joseph Nager, von Hemicgko-=fen,
wegen kleinen und ersetzten, aber
qualificirten Diebstahls, neben dem Kosien-Ersaß
zu viermonatlicher Festungs
= Arbeitsstrafe verurtheilt.
(d. 6. Nov.)
Durch Erkenntniß vom 4. Oktober, eröffnet
am 3. November, wurde in der
Untersuchungssache von dem O. A. Gerichte
Saulgau der Schultheiß Theodor