Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Markelsheim,  Bekl.,  Anten,  und  der
ledigen  Appollonia  Wacker  von  da,
Kl.,  Antin,  Ernaͤhrung  eines  unehllchen
  Kindes  betreffend,  wegen  Mangels
einer  Beschwerde,  unter  Verurtheilung
des  Anten  in  die  Kosten,  verworfen,  und
24.  die  Ationssache  von  dem  O.  A-Gericht

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Heidenheim  zwischen  dem  Hasenwirth
Joos,  Vorbekl.,  Nachkl.,  Anten,  Wieder
  Amen,  und  dem  Hufschmidt  Kicherer
  allda,  Vorkl.,  Nachbekl.,  Aten,
Wieder-Aten,  durch  Ordination  an  den
Unterrichter  zurückgewiesen.

IV.  Gerichtshof  für  den  Donan-Kreis.
1.  Criminal=  Senat.

1.  Vermöge  Beschlusses  vom  4.,  eröffnet
am  18.  Oktober,  wurde  in  der  Untersuchungssache
  von  dem  O.  A.  Gerichte  Münsingen
  Lorenz  Fisel,  von  Sonderbuch,
wegen  thätlicher  Mißhandlung  seines
Vaters,  neben  dem  Kosten-Ersaß  zu
viermonatlicher  Festungs=  Arbeitsstrafe
  verurtheilt.  (d.  r.  Nov.)
3.  Vermöge  Beschlusses  vom  30.  August,
erdffnet  am  ro.  September,  wurde  in  der
Untersuchungssache  von  dem  O.  A.Gerichte
  Göppingen  der  Feldjäger  Gottlob
Keppler,  von  Scharnhausen,  O.A.
Stuttgart,  wegen  in  Ueberschreitung
seiner  Amtsbefugnitz  verübter  Verwundung
  mittelst  Gebrauchs  eines  Schießgewehrs,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens.
  Ersaß,  zu  viermonatlicher  Festungsstrafe
  mit  angemessener  Beschäftigung
  innerhalb  der  Festung  verurtheilt.
  (d.  6.  Nov.)

3.

—

#-Durch

  Erbenutniß  rom  73.,  eröffnet  am
25.Oktober,  wurde  in  der  Untersuchungssache
  von  dem  O.  A.  Gerichte  Tettnang
Jehannes  Ehrle,  von  Oberdorf,  wegen
thätlicher  Mißhandlung  seines  Vaters,
neben  dem  Kosten-Ersaß  zu  achtmonatlicher
  Arbeitshausstrafe  verurtheilt.
  (d.  6.  Nov.)

Durch  Beschluß  vom  35.,  eröffnet  am

25.  Oktober,  wurde  in  der  Untersuchungssache
  von  dem  O.A.  Gerichte  Tettnang
Franz  Joseph  Nager,  von  Hemicgko-=fen,
  wegen  kleinen  und  ersetzten,  aber
qualificirten  Diebstahls,  neben  dem  Kosien-Ersaß
  zu  viermonatlicher  Festungs
  =  Arbeitsstrafe  verurtheilt.
(d.  6.  Nov.)

Durch  Erkenntniß  vom  4.  Oktober,  eröffnet
  am  3.  November,  wurde  in  der
Untersuchungssache  von  dem  O.  A.  Gerichte
  Saulgau  der  Schultheiß  Theodor