Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Oben Seite : und 3. 
terpfands-Behöhrde vom 15. Juli d. J. 
durch den Vorstand allein vorgenommenen 
Verhandlungen in Unterpfandssachen, ver- 
lesenz wobei nichts bemerkt ward. 
II. Wurde der Gemeinde-Rath Hader- 
mann, welcher der Sihung vom 15. Juli 
d. J. ohne Entschuldigung, nicht angewohnt 
hatte, hierüber zu Rede gestellt; worauf 
derselbe erklärte, er habe, so weit er sich 
entsinne, wegen eines Geschäftes sich in 
die Amtsstadt begeben müssen. 
Als ihm jedoch die Gemeinde-Räthe 
Häfner und Unger 
entgegen hielten, sie hätten ihn, als s# 
von dem Felde aus, wegen der gemeinde- 
räthlichen Sitzung, sich nach Hause verfügt, 
gleichfalls auf dem Felde bemerkt, und 
nach dem Schlusse der Sihung etwa um 
121 Uhr, durch das Dorf gehen sehen; so 
wußte er nichts darauf zu erwiedern und. 
erkannte dann auch die am 15. Juli d. J. 
vorgegangenen Verhandlungen, worüber 
ihm das Protokoll vorgelesen wurde, an. 
(Unterzeichnet) 
Johann Georg Hadermann. 
II. In Folge der, zwischen dem Werk- 
meister Christian Lang und dem Johann 
Georg Schwarz, vor dem Vorstande den 
a. August d. J. gepflogenen Verhandlung, 
wurde — da ein weiterer zwischen den
	        
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