Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

U. B. Th. iII. Blatt 104. 
Partheien gemachter Vergleichs- Versuch 
vergeblich war 
beschlossen: 
1.) fuͤr den Werkmeister Lang, als Bau- 
glaͤubiger, soll auf dem Hause des Johann 
Georg Schwarz, wegen der anerkannten 
Forderung von 
— :. Joo fl. Vierhundert Gulden 
ein wirkliches Unterpfand bestellt; 
3.) wegen der ftreitigen Forderung von 
—.. 4°00 fl. Vierhundert Gulden 
aber, ein Unterpfand vorgemerkt werden. 
Welcher Beschluß sogleich durch den 
Eintrag in das Unterpfands-Buch voll- 
zogen wurde. 
Dabei wurde jedoch 
5.) dem Werkmeister Lang aufgegeben, 
innerhalb dreißig Tage sich darüber aus- 
zuweisen, daß er seine Klage wegen der 
streitigen Forderung, bei dem Oberamts- 
Gerichte angebracht habe; widrigenfalls 
die Vormerkbung des Unterpfands gelöscht 
werden würde. 
IV. Caspar Hehel erscheint mit seiner 
Ehefrau Christine, geb. Mayer, und dem 
vorgeschlagenen Kriegsvogt Johann Georg 
Müller, welcher sofort für diese Hand- 
lung und für die Zukunft gemeinderäthlich 
bestätigt und verpflichtet wurde, und bittet, 
ihm einen Unterpfandszettel auf 
— . 300 fl. Dreihundert Gulden 
13
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.