Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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—— Blatt a8o. 
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nu. 20. u. Biatt abo. 
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chen Vorrechte belehrt, und sie hat sodann 
auf dieselben unter Beistand ihres Kriegs- 
vogts ausdrücklich Verzscht geleistet; wie 
dann die beiden Eheleute gegenseitig für 
die ganze Schuld sich verschreiben wollen. 
(Unterzeichnet) Casfar Hebel. 
(Unterzelchnet) dessen Ehe#frau, 
Chriftine Hebel. 
(Unterzeichnet) deren Kriegsvogt, 
Joh. Georg Müller. 
V. Da der Friedrich Fischer das ver- 
zinsliche Anlehen von 
— boo ft. Fünfhundert Gulden, 
wofür ihm den 15. Juli d. J. eln Unter- 
pfands-Zettel ausgefertigt worden, bei 
dem N. Hofmann arfgebracht hat;z so 
wurde in Gemäßheit jener Urkunde, der 
——— 
mehr vollzogen. 
VI. Michael Schwarz, und der Pfleger 
selner minderjährigen Kinder erster Ehe, 
Johann Georg Schwarz, haben dem Chri- 
stian Müller, wegen öbernommener Bürg- 
schast für 
—: 8% fl. Achthundert Gulden 
durch Unterpfänder Sicherheit geleistrt. 
Die verpfsändeten Güter wurden zwar 
in der ersten Ehe erworben und gehören 
zu 1#70 den Kindern erster Ehe. 
Da aber die verbürgten Schulden gleich- 
salls wäáhrend der ertßen Ehe entstanden
	        
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