Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

U. B. Th. II. Blatt 190. 
4 ,- 5½% 
u. B. Th. II. Blatt roß= 
.U. B. Th. U. Blatt 70 
U. B. Th. U. Blatr 20. 
U. B. Th. I. Blatt 40. 
——.—t.p.. 
eingetxagen. « « 
s« E Werb im Unterpfams Buche be- 
sind, und da solche bei der mütterlichen 
Eoventual-Theilung als gemeinschaftliche 
Schulden behandelt wurden; so hat der 
Gemeinde-Rath die Verpfändung als noth- 
wendig erkannt und daher seine Beistim- 
mung dazu gegeben. 
VII., Die Nachversicherung, welche der 
N. Christmann auf der durch Unterpfän- 
der gedeckten Forderung an Johann Georg 
Webervon rooofl. dem N. Schröder zu N. für 
— :4. 40J0 fl. Vierhundert Gulden 
ausgestellt hat, wurde im Unterpfands- 
Buch vorgemerkt, und hierüber eine Ur- 
4 
kunde qusgefertigt. 
VIII. Wurdeder Eigenthums-Vorbehalt 
des Johann Georg Fried, auf einem an 
Friedrich Schäfer verkauften Acker, wegen 
des verzinslichen Kaufschillings von 
—: 500 fl. Fünfhundert Gulden, 
ingleichen 
IX. das von Michael Mack, bei dem 
Verkauf von : VrlI Weinberg inr Weißlen, 
an Chri###ian Kieyzer, voxbehaltene Wieder- 
lolungs-Recht, in das Unterpfands, Buch 
" 
merkt, daß unter dem Namen des Jakob 
Herzog, weil der Gemeinde-Rath eine 
Zahlungs- Unfähigkeit bei demselben be- 
sorgt, keine Unterpfänder mehr bestellt 
werden können. Endlich 
Xl. wurde diellnterpfands-Verschreibung 
des Christtan Maier, für ein Capital von 
— ... 5h500 ff. Fünfhundert Gulden 
bei N. N. Pfleiderer, vom 5. Mai 1317 
gelöscht, da die zurückgegebene Obligation 
nebst der Bescheinigung des Gläubigers 
vorgelegt wurde. Sämtliche vorstehenden 
Verbandlungen beurkunden: 
Schultheiß und Gemeinde-Rath: 
(felgen die Unterschriften.) 
 
	        
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