Acten-Fascikel
"(K
F. 100.
(Formuler
Friederich Fischer, Weingärtner; lebt in erster Ehe mit Johanne,
Unterpfänder und andere auf ein Gut sich beziehende
Tag Acten : Nach. Numer Gläubiger oder Vormerkungs-Sucher; Anschlag
des weisung. der Grund und Summe der Forderung; Gruni ir u-
Eintrags. Güter. Eingekragene Rechte; Gegenstände derselben.
. . tckl.1sst·ILH-
Den 8. Au- Prot. Unterpfands-Bestellung
husi 18368. Seite 60. für ein verzinsliches Kapital von
Güterbuch — :. 5oo fl. Fünfhundert Gulden
Th. II. gegen N. N. Hoffmann zu N.
Blart Aecker, Zelg Hohnacker.
—:.70. —:. 2 Vrtl. im Erbach, neben u. s. w. (Bei-
bringen des Mannes) 1l))0#V§J„„„„96n„ 1720 fl.
—:. 130. —: 1 Morg. im Riebeisen, neben u. s. w. (Bei-
bringen der Frau) (l. )0)00„„9nJ 240 fl.
—: 140. —: 1 Morg. im Haufler, neben u. s. w. cwaͤh-
rend der Ehe erkauft) ¶. Lto fl.
––
T
Den 10. August 1828 dem Schuldner
den Pfandschein eingehaͤndigt.
Diese Verpfändung beurkunden:
Gemeinde-Rath zu Korb. ·
Gu Ersparung des Raumes können die Unterschriften
in 2—3 Reihen nebeneinander gesetzt werden; 3
Schultheiß und Rathsschreiber, Gemeinde-Räthe.
Kaufmann. Michael Hafner. Joh. Georg Unger
Johann Fried. Cbhristoph Klekt.
Michael Fried. H#erg Haderman,
Bemerkungen.
1.) Were eines dieser Güter der Frau für ihr Beibringen
verpfändet gewesen; so ist die Verzichtung derselben auf i“!
Vorrecht vor dem neuen Gläubiger, nicht nur hier, sonde,
auch an der Stelle, wo jene Verpfändung eingetragen w
besonders zu bemerken (vergl. Haupt-Instruktion §. 150)-% n
25 Wenn dem Glaͤubiger bis zu vollendeter Purifikario
auch das Vermdgen der Schuldleute im Allgemeinen verschri
ben wird; so ist es zweckmaͤßig, dieß im Unterpfands-Buche
zu bemerken.