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Nro. 5.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Donnerstag, den 3. Februar 1635.
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Inbalt.
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung. — Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Die periodische Wiederholung einer Kunst= und Industrie= Ausstellung
betreffend. — Die dießlährigen Prüfungen 2) der katholischen Geistlichen: — 1) der l#atholicchen
Musterlehrer; — c) der katholischen Schullehrer und Provisoren; — 2) der latbelischen Schul: Incipfemen
betreffend.
Dlenst-Erledigung.
I. Unmittelbare Könisliche Dekrete.
A.) Ordens-Verleihung.
S. Könisliche Mejestät haben sen-Hildburghausen das Groffkreuz
nach gnädigstem Dekret vom 30. v. M. des Ordens der Württembergischen Krone
an den Ordens-Vice-Kanzler, Seiner pverliehen.
Durchlaucht dem Erbprinzen von Sach-