Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Nro.  5.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Donnerstag,  den  3.  Februar  1635.

—  —  —

 

Inbalt.

Königl.  Dekrete.  Ordens-Verleihung.  —  Bewilligung  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachrichten.


Verfügungen  der  Departements.  Die  periodische  Wiederholung  einer  Kunst=  und  Industrie=  Ausstellung
  betreffend.  —  Die  dießlährigen  Prüfungen  2)  der  katholischen  Geistlichen:  —  1)  der  l#atholicchen
Musterlehrer;  —  c)  der  katholischen  Schullehrer  und  Provisoren;  —  2)  der  latbelischen  Schul:  Incipfemen
betreffend.

Dlenst-Erledigung.

 

I.  Unmittelbare  Könisliche  Dekrete.

A.)  Ordens-Verleihung.

S.  Könisliche  Mejestät  haben  sen-Hildburghausen  das  Groffkreuz
nach  gnädigstem  Dekret  vom  30.  v.  M.  des  Ordens  der  Württembergischen  Krone
an  den  Ordens-Vice-Kanzler,  Seiner  pverliehen.

Durchlaucht  dem  Erbprinzen  von  Sach-