« Regierungs-
betr. E9b.
A##n. FPinanz-Ministerium.
Forstreviers Schussenried in zwei Reviere.
722.
Evangel. Consistorium. Errichtung
eines Privat-Schullehrer= Seminars in
Besigkrim. 29.
Minisierium des Innern. Bekannt-
machung, die Formulare zu Patenten für
herumziebende Gewerbsleute betr. 721.
Fustiz-Minisierium. Resultate der
Semesier-Prüfung der Justiz-Referendäre
im November 1825. 210.
— Eopangcl. Consisiorium. Bestellung ei-
nes Schullehrer-Conferenz-Direkters in der
Diöcese Ludwigsburg. 729.
1½#. Minisierium des Innern. Belohnung
und Velobung mebrerer Lamjäger. 7#8.
Evaugel. Consisiorium. Vestellung
eines Schulkebrer-Cenferenz-Direktors in
latt auf das Jahr 18:6
24.
265.
Theilung des
die bevorstehende Semester-Prüfung der
Insiiz-Referendäre betr. 725.
Minisierien der Iusiiz und des In,
nern. Den Eintrag der Väter dos
Unehelich-Gebornen in die Geburts-Reg##
ster betr. 747.
Kathol. Kirchenrath. Preis-Aufgabe
für die katholiseben Schullehrer und Pre-
visoren auf das Jahr 1826. 755. «
Justiz-DJ2iuisik-ri1un.Vc1«fågt:ng,d"ie
Bildungch-Pfand-Commisi·«1riaks.«?-Bczi1«ke
nnddicchstciinugch-Psaanommissåke
betr. 735.
Minisierien der Insiiz und des JIn
neru. Verfügung, die Kosten der Eis-
führung des neuen p fand-Sysiems in den ein-
zelnen Gemeinden des Königreichs betr. 743.
Königl. Verordnung. Die fertdauernde
Vollziehung des Pfand--Gesetzes, rücksichs-
lich der nichteremten Güter, betr. (Haupe-
Insirukltion.) 355.
Königl. Verordnung. Die Einführung
des Pfand-Gesetzes in den einzelnen Ge-
meinden des Königreichs betr. (Einfäh,
rungs-Infiruktion.) 645.
Alphabetisches Sach-Regtster.
Absonderungs-Recht; — der Erbschafts-Glau-
der Didcese Nürtingen. 729.
« December.
1. Justiz-Ministerium. Vekanntmachung,
A.
Abgaben. Abloͤsung verpfaͤndeter grundherrll-
cher Abgaben 217, Art. 94. Lokatien der
Staats-, Amtz Korperschafts= und Gemeinde-
Abgaben im Game 262. Art. 4. ( auch
Steuern.
biger. 20/4. Art. 40, 41. — 213. Art. 3.
Besiimmung in Betreff der Fortdauer von
Absonderungs-Rechten. 261. Ark. 5. Rechss-
Verhältnisse der Absonderungs-Berecheigten,
welche nicht wahre Eigenthümer sind. 363