Gütererwerb. Vollziehung der Bestimmungen
der deutschen Bundes-Akte über den Güter-
erwerh der Auslander. 115.
Hüäzerpfleger, Deren Bestellung. 336. Art.
439.—332 f. S. 247, 246, 25.
Gomnasien. Errichtung eines Gymnasium zu
Ehingen, anstatt des bisherigen Lceum.
455.
H.
Haupt-Instruktion —. die fortdauernde Voll-
ziehung des Pfand-Gesetzes, rücksichtlich der
nicht eremten Güter betreffend. 755 ff.
H eirathen. Aufhebung der Verordnung vom
29. Juni ißod, die Heirathen der K. Va-
sallen betreffend. 337.
Hkuterfaͤlliges Vermögen. Versscherung
der Kinder hiefür. 202. Art. 33. f. — 356
* K. 31—33. Verpfändung des — Sei-
ten= Verwandten zustehenden hinterfälligen
Vermögens. 792. S. 121—129.
Lofl domänen- Kammer. . öffentliche Kas-
sen.
Hande. Nähere Br stimmung des §. 3 des Ge-
setzes über die Abgabe von den Hunden. 466.
Hölfs= Kassen. Rechenschaft über die Ver-
waltung der — däalk us- in
den Jahren 16• .. 410. s. auch Leih-
Kassen.
Hppothek. s. Unterpfand.
yppotbeken-Commission. Auordnung der-
selben. 383.
Kyppheken= Commissire.
Commiss säre.
s. Pfaud-
Impfb scher. K. Schutzpock= u-Impfung.
19
Judustrie-Ausstellung. f. Kun t-Aus=
stellung.
Ingquisikions-Kosten. Aufhbren des Vor-
gaugerechts derselben im Gam. 369. Art. 7.
Intercalar-Fonds. f. Kirche uwesen,
katholisches.
Invaliden. Anzeige vom Tode derselben. r47.
Irren-Anstalt. Vorschrift wegen Abfassung
der ärztlichen Berichte über die in die J Irren-
Anstalt aufzunehmenden Personen. 474.
J Israeliten. Herausgabe eines Kalenders f. für die-
selben. 18. Besiimmung in Betreff des Verbots
der Cession der Forderung eines Juden gegen
einen Chrisien an einen Christen. 216. Art. 92
Juden. s. Isracliten.
Justispflege. s. Rechtspflege.
K.
Kalender. s. Calender.
Kanzlei= Kosten. Die unbefugte Ueberwäl-
zung von oberamtsgerichtlichen und oberamt-
lichen Kanzlei-Kosien auf die Amtspfleg-
Kassen betreffend. 337.
Kauf. f. Verkauf.
Kaufbücher. Deren Benützung bei Verpfän-
dungen. 206 UArt. 53, 50. Vorschriften
in Betreff deren Sührung. 554. 9. 25—725.
Recht der Vetheiligten, davon Einsicht zu
nehmen und Auszüge zu verlangen. 209.
Art. 62, 63.
Kaqufpreis. Kaufschilling. Verwendung
des Kaufpreises bei verpfändesen Götern.
219 Art. 102, 105. — 833, f. Jl. 252—
2544. Bedingungen bei dem. öffentlichen
Verkaufe von Gütern, rücksichtlich der Be-
zahlung des Kaufpreises. 393 Att. 56.
Persenen, an welche der Kaufpreit verpfän-