Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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— Nro. 6. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Montag, den 7. Februgr 2825. 
— — 
Inhalt. 
Verfügungen der Departementeo. Erkenntnisse der Gerichtshöfe des Königreichs vom Mom 
December 168:4. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat December 18234 von den Gerichtshhfen des Khwigreichs ausgesp-ochenen Erkenntatsse 
betreffend. 
In dem verflessenen Monat December sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Ks- 
nigreichs nachstehende Erkenmenisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkr 
wird, daß nur rechtskrüftige Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Regierungs- 
Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Srrafe 
erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun-Dieners verfügt wird. 
A) Obertribuncl. 
I. Criminal-Senat. 
Oen 1. December wurde: hofe zu Eßlingen unterm 31. August 
1. in der Rekurssache des Christian Haag, gefällte Erkenntniß dahin bestärigt, daß 
von Oehringen, das. von dem Gerichts- Rekurrent wegen eines durch Kassen- 
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