5.
2
7.
fällung in die Hälfte der Untersuchungs-
und die in zweiter Instanz erwachsenen
Kosten, zu viermonatlicher Ar-
beitshausstrafe zu verurtheilen sey.
Den 1u. December wurde:
in der Rekurssache des Kaver Lupfer,
von Diepolzhofen, O. A. Leutkirch, das
von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm 4.
Obktober gefällte Erkenntniß in der Haupt-
sache bestätigt und Rekurrent wegen thät-
licher Widerseßtlichkeit, erschwerter Inju-
rien, an seiner Ehefrau verübter Körper-
verlehung und weiterer Vergehen, neben
Zuscheidung sämtlicher Kosten, unter
Einrechnung eines Theiles des erstan-
denen Arrests, zu zehenmonatlicher
Arbeitshausstrafe verurtheilt.
Den r4. December wurde:
in der Rekursfache des Scribenten
Christian Wolf, von Freudenstadt, der
Rekurs gegen das wegen sortgesetter
Unterschlagung und anderer Vergehen
wider ihn gefällte (S. 32:8 des Reg.
Blatts v. J. 1834 enthaltene) Erkennt-
niß des Gerichtshofs zu Ulm vom 2½8.
April, unter Verurtheilung des Rekur-
renten zum Ersahe der Kosten zweiter
Instanz, wegen Mangels einer gegrün-
deten Beschwerde verworfen.
Den :4. December wurde:
in der Rekurssache der Marie Rosine
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Hofmann, von Bächlingen, O. A. Ge-
rabronn, das gegen sie von dem Ge-
richtshofe zu Ellwangen unterm 16. Sep-
tember gefällte, sie wegen nächsten Ver-
suchs des Kindsmords und durch ihre
Handlungsweise jedenfalls verschuldeter
Tödtung ihres Kindes, neben Verfäl-
lung in sämtliche Kosten, zu achtjäh-
riger Zuchthausstrafe verurtheilende
Erkenntniß lediglich bestätigt, auch Re-
kurrentin zum Ersaße der Kosten zweiter
Instanz für schuldig erklärt.
Den 28. December wurde:
3 in der Rekurssache des Regierungs-
Kanzlisten Metger zu Ellwangen, das
von dem Gerichtshofe zu Ellwangen un-
term So. September wider ihn gefällre
Erkenntniß in der Hauptsache dahin be-
stätigt, daß derselbe wegen nächsten Ver-
suchs einer Privat-Concussion, eigen-
mächtiger durch Täuschung bewirkter
Hinwegnahme von Papieren aus der
Verwahrung eines Andern, Injurien
und anderer Vergehen, neben Verfäl-
lung in einen angemessenen Theil der
Untersuchungs= so wie in sämtliche in
zweiter Instanz erwachsenen Kosten, zur
Entlassung von seiner Stelle und zu
dreiwochiger Gefängnißstrafe zu
verurtheilen sey.