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einjähriger Arbeitshausstrafe
nebst einer Züchtigung von 29 Stock-
Kreichen, und zum Ersas der Hälfte
der Untersuchungs-Koston, —
d# Marle Wiesenfatl, von Bieringen,
wegen des gleichen Vergehens zu sie-
benmonatlicher Arbeitshaus-
strafe und zum Ersatz der andern
Hälfte der Untersuchungs= Kosten ver-
urtheilt, auch die Srellung Beider unter
orrspolizeiliche Aufsicht nach erstande-
ner Strafe verfägt. (d. 35. Dec.)
7. In der Untersuchungssache von dem
O. A.Gericht Urach wurde durch Er-
kenntniß vom 29. November, eräffnet
den 16.December, der suspendirte Schult-
heiß Christian Rau, von Bleichstetren,
wegen grober Verletzung seiner Amts-
Rlichten bei Bestellung von Umerpfän=
dern, neben Entlassung von seinen
Gemeinde = Aemtern und solidarischer
Verbindlichkeit zum Ersaßz des gestifte-
ten Schadens, zu vierzehntägiger
SGefängnißstrafe verurtheilt, auch in
Anfehung der Unrersuchungs-Kosten das
Angemessene verfägt. (d. 24. Dee.)
#&. In der Unterfuchungssache von dem
O. A. Gerichte Spaichingen wurde durch
Erkenntniß vom 16., eröffnet den 22.
December, Ferdinand Marquart, von
Reichenbach, wegen Tödtung durch Fahr-
läßigkeit zu ein jähriger Arbeits-
hausstrafe und zum Erfaß sämtlichert
Kosten verurtheilt. (d. 34. Dec.)
9. In der Untersuchungssache von dem
O.-A. Gerichte Sulz wurde der durch Er-
kenntniß vom 3. August d. J. zu fünf-
monatlicher Festungs= Arbeitsstrafe ver-
urtheilte Philipp Jakob Akerer, von
Holzhausen, durch Erkenntniß vom :5.
Kovember, eröffnet den 17. December,
wegen mehrerer neuerdings gegen ihn
erhobenen, in Genossenschaft verübten,
meist ausgezeichneten Diebstähle noch zu
weiterer achtmonarlichen Festungs-=
Arbeitsstrase, und zum Schadens-
und Kosten-Ersatz verurtheilt. (d. 23.
Dec.)
10. In der Untersochungssache von dem
O.A. Gerichte Tintlingen wurde durch
Erkenntnif vom :6. November, erößnet
den ro. December, Bernhard Hauser,
don Weigheim, wegen Verfälschung
einer Unterpfands-Urkunde und damit
derfuchten Betrugs, fsodann wegen eines
vollbrachten großen Betrugs mittelst
fälschlicher Berpfändung bereits ver-
Ppfändeter Güter, zu viermonatlicher
Arbeitshausstrafe und zum Ersaß
eines angemessenen Theils der Unterfu-
chungs-Kosten verurtheilt. (d. 26 Dec.)
21. In der Untersuchungssache von dem
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