Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

von  ihnen  abhaͤngt,  anwenden  werden,  um
solches  zum  Besten  ihrer  huͤlfsbeduͤrftigen
Mitbuͤrger  zu  Stand  zu  bringen  und  auf
eine  entsprechende  Weise  im  Gang  zu  erhalten.


Zugleich  wird  den  K.  Oberaͤmtern  und

den  Kreis-Regierungen  zur  Pflicht  gemacht,
  dem  wichtigen  Gegenstand  ihre  besondere
  Aufmerbsamkeit  zu  widmen,  und  die
Erreichung  des  Zwecks  auf  jede  angemessene
Art  zu  unterstügen  und  zu  befördern.
Stuttgart  den  4.  Nobember  18:4.
Schmidlin.

b)  Bekanntmachung  des  Ergebnisses  der  Preis-Ausgabe  über  eine  neue  Gemeinde-Rechnungs-Form.

Ueber  die  am  -4.  Januar  13:3  von  dem
Ministerium  des  Innern  bekannt  gemachte
Preis-Aufgabe,

die  möglichst  zweckmäßige  Einrichtung

der  Rechnungs-Ablegung  bei  den

Gemeinden  und  Stiftungen  betreffend,
sind  nach  und  nach  66  Abhandlungen  eingekommen,
  mit  deren  Prüfung  und  Würdigung
  eine  besondere  Commissionvon  Rechnungs-Verständigen
  beaustragt  wurde.

Nach  dem  Ergebniß  der  Pröfung  ist
die  Aufgabe  ihrem  wahren  Zweck  nach
weder  in  einer  einzelnen  Abhandlung  im
Ganzen,  noch  in  den  beflen  derselben
zusammen  nach  ihren  wesentlichen
Theilen  gelößt  worden.  Es  kann  daher
keiner  der  ausgeseßtten  Preise  zuerkanut
werden.

Hingegen  enthalten  mehrere  Abhandlungen,
  in  so  weit  es  sich  bei  Lösung  der
Aufgabe  von  der  Einrichtung  des  Rechnungs-Formulars
  und  ihrer  Beilagen

handelt,  verschiedene  für  die  Erreichung
des  Zweckes  wesentliche  Vorschläge.  Es
wurden  daher  die  Verfasser  derselben  einer
öffentlichen  Anerkennung  durch  Bewilligung
  von  Quoten  der  ausgeseßten  Preise
für  würdig  erachtet.

Hienach  sind

1.)  dem  Gemeinde-Rechnungs-Revifor
Oetinger  zu  Tübingen,  nunmehrigen
  Amtschreiberei-Verweser  in  Markgrôöningen,
  als  dem  Verfasser  der
Abhandlung  mit  dem  Motto:  „Eisn
Wort  zu  seiner  Zeit,“  25  Dukaten,

2.)  dem  Ober-Revisor  Widenmann
bei  dem  Ministerium  des  Innern,  als
dem  Verfalser  der  Abhandlung  mit
dem  Motto:  „Aller  Anfang  ist
schwer,“  15  Dukaten,

S.)  dem  Substituten  Ferdinand  Schmidt
zu  Neuenstadt,  nunmehrigen  provisorischen
  Oberamts-Gerichts-Aktuar  in
Stuttgart,  dessen  Abhandlung  das