von ihnen abhaͤngt, anwenden werden, um
solches zum Besten ihrer huͤlfsbeduͤrftigen
Mitbuͤrger zu Stand zu bringen und auf
eine entsprechende Weise im Gang zu erhalten.
Zugleich wird den K. Oberaͤmtern und
den Kreis-Regierungen zur Pflicht gemacht,
dem wichtigen Gegenstand ihre besondere
Aufmerbsamkeit zu widmen, und die
Erreichung des Zwecks auf jede angemessene
Art zu unterstügen und zu befördern.
Stuttgart den 4. Nobember 18:4.
Schmidlin.
b) Bekanntmachung des Ergebnisses der Preis-Ausgabe über eine neue Gemeinde-Rechnungs-Form.
Ueber die am -4. Januar 13:3 von dem
Ministerium des Innern bekannt gemachte
Preis-Aufgabe,
die möglichst zweckmäßige Einrichtung
der Rechnungs-Ablegung bei den
Gemeinden und Stiftungen betreffend,
sind nach und nach 66 Abhandlungen eingekommen,
mit deren Prüfung und Würdigung
eine besondere Commissionvon Rechnungs-Verständigen
beaustragt wurde.
Nach dem Ergebniß der Pröfung ist
die Aufgabe ihrem wahren Zweck nach
weder in einer einzelnen Abhandlung im
Ganzen, noch in den beflen derselben
zusammen nach ihren wesentlichen
Theilen gelößt worden. Es kann daher
keiner der ausgeseßtten Preise zuerkanut
werden.
Hingegen enthalten mehrere Abhandlungen,
in so weit es sich bei Lösung der
Aufgabe von der Einrichtung des Rechnungs-Formulars
und ihrer Beilagen
handelt, verschiedene für die Erreichung
des Zweckes wesentliche Vorschläge. Es
wurden daher die Verfasser derselben einer
öffentlichen Anerkennung durch Bewilligung
von Quoten der ausgeseßten Preise
für würdig erachtet.
Hienach sind
1.) dem Gemeinde-Rechnungs-Revifor
Oetinger zu Tübingen, nunmehrigen
Amtschreiberei-Verweser in Markgrôöningen,
als dem Verfasser der
Abhandlung mit dem Motto: „Eisn
Wort zu seiner Zeit,“ 25 Dukaten,
2.) dem Ober-Revisor Widenmann
bei dem Ministerium des Innern, als
dem Verfalser der Abhandlung mit
dem Motto: „Aller Anfang ist
schwer,“ 15 Dukaten,
S.) dem Substituten Ferdinand Schmidt
zu Neuenstadt, nunmehrigen provisorischen
Oberamts-Gerichts-Aktuar in
Stuttgart, dessen Abhandlung das