Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

vember, eroͤffnet den 4. December, die 
Berufung wegen Mongels an der ap- 
pellablen Summe unter Verurtheilung 
der Antin in die Kosten verworfen. (d. 
32. Dec.) 
10. Ebenso wurde erkannt in der Ations= 
tache von dem O. A. Gerichte Nagold zwi- 
schen Anton Klink, von Unterthalheim, 
Bekl., Anten, und Catharine Stoll, 
doon Därrwangen, Kl., Atin, Ansprüche 
aus unehelicher Schwängerung betref- 
kend, durch Beschluß vom 9., erdff- 
net den 18. December. (d. 31. Decem- 
ber.) 
III. Gerichtshof für den Jaxt Kreis. 
1. Criminal-Senat. 
1. In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gericht Ellwangen wurde vermöge 
Erkenntnisses vom 3 4. Juli, eröffnet den 
30°. September, der kassirte Schultheiß 
und Unteracciser Franz Anton Lerch, von 
Ellenberg, wegen einer von ihm als vor- 
maliger Unteracciser verübten Unterschla- 
gungvon Amts-Geldern, wegen unordem- 
licher Amtsführung als Unteracciser, und 
wegen versuchter Berleitung zu Ausstel- 
lungeeines unrichtigen gemeinderäthlichen 
Zeugnisses, neben der Verbindlichkeit 
zum Ersah des Schadens und der Kosten, 
(als Zusah zu der ihm unterm 20. De- 
ceember 1833 zuerkannten einjährigen 
Zuchthausstrafe) mit einer weiteren 
Zuchthausstrafe von drei Mona- 
ten belegt. (d. v. Dec.) 
. Am z. Oktober, eröffnet den 346. No- 
vember, wurde in der Untersuchungs- 
sache von dem O. A. Gericht Oehringen 
Catharine Renner, von Saalbach, 
O. A. Gerabronn, wegen wiederholter 
Scortation, Schwangerschafts-Verheim- 
lichung, so wie wegen zwecklosen Herum- 
laufens und frechen Benehmens vor 
Gericht, zu einer viermonatlichen 
Arbeitshausstrafe verurtheilt. (d. 
7. Dec.) 
5. In der Untersuchungssache von dem 
O.-A.Gericht Ellwangen wurde vermöge 
Beschlusses vom 18., eröffnet den 20. 
November, gegen Friedrich Wilhelm 
Sautter, von Adelmannsfelden, O. A. 
Valen, wegen eines zwar kleinen, ein: 
fachen, aber im rechtlichen Sinne vierten 
Diebstahls, neben Verféllung in die 
Kosten und den Ersfatz des Schadens, 
eine einjährige Arbeitshausstrafe 
erkannt. (d. v. Dec.)
	        
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