Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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bB Katholischetbeologische Fakultaͤt. 
Die Encyklopädie der theologischen Wissenschaften trägt D. v. Drey 
um 4 Uhr vor. 6 
Die bistorisch-kritische Einleitung in die Bücher des alten Bundes 
trägt D. Herbst drelmal vor. 
Oen gesetßlichen Theil des Pentateuchs erläutert Derselbe cursorisch in 
zwei wöchentlichen Stunden. 
Dle Welssagungen des Jesa jas erklärt Derselbe dreimal. 
Das Evangelium des Matthäus erklärt D. Feilmoser täglich, und den 
ersten Brlef an die Korinther zweimal in der Woche. 
Die allgemweine biblische Hermen eutik trägt Derselbe nach Arigler drel- 
mal vor. 
Den ersten Theil der Kirchengeschichte trägt Prof. Möhler in sieben. 
wöchentlichen Stunden vor. 
Die Patrologie der ersten drei Jahrhunderte lehrt Derselbe zweimal; 
auch erklärt er auserlesene Stücke von Kirchenschriftstellern. 
Die katbolische Dogmatik traͤgt D. v. Drey um 10 Uhr und theilweise um 
Uhr vor. 
Die Moral-Theolosie lehrt D. Hirscher sechsmal in der Woche. 
Die Homiletik und Katechetik trägt Derselbe in vier wdchentlichen Stun- 
den vor; auch erörtert er auserlesene Abschnitte der Evangelien zum homils 
Kichen Gebrauche. 
Rechtswissenschaft. 
Encyklopädle und Methodologle der Rechtswissenschaft lehrt nach 
einem den Zudbrern mttzutheilenden Entwurfe, mit Rücksicht auf „Falk’s juristische 
ercyelopäot-, zweite Aueg. Kiel 1825“ viermal in der Woche um 5 Uhr Pros. 
D. K. Wichrer.
	        
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