Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

869

Unter  dem  29.  v.  M.  wurden  die  Rittmeister  zweiter  Classe,  v.  Hardt,  des  ersten,
und  v.  Graͤvenitz,  des  vierten  Reiter-Regiments,  auf  ihr  Ansuchen  gegenseitig  versetzt;


unter  dem  6.  d.  M.  der  Hauptmann  erster  Classe  im  General-Quartiermeisterstab,
v.  Martens,  zum  Adjutanten  des  Kriegsministers  ernannt  und  zugleich  zum  Major
befoͤrdert;

unter  dem  7.  d.  M.  dem  vormaligen  Lieutenant,  nunmehrigen  Ober-Zoll=  und
Hallverwalter  zu  Ravensburg,  Venhelmann,  der  Titel  eines  Hauptmanns  zweiter
Classe  mit  der  Erlaubniß  die  Armee-Uniform  zu  tragen,  und

unrer  dem  1.  d.  M.  dem  pensionirten  Major  v.  Starckloff,  der  Titel  eines
Oberstlieutenants  ertheilt.

Unter  dem  ½2.  L.  M.  erhielt  der  auf  die  katholische  Pfarrei  Oberstoßhingen,  Oberamts
  und  Delkanats  Ulm,  ernannte  Kaplan  Vollmer,  von  Wiesenstaig,  und

unter  dem  6.  d.  M.  der  auf  die  katholische  Pfarrei  Seebronn,  Oberamts  und
Land-Dekanats  Rortenburg,  ernannte  Pfarrer  Buschle,  von  Mettenberg,  die  Königliche
  Bestätigung.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung,  die  bevorstehende  Semester-Prüfung  der  Justiz-Referendäre  betreffend.

Unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  vom  6.  Juni  1325  (Reg.  Blatt  S.  423)
werden  hierdurch  diejenigen  Referendäre  zweiter  Elasse,  welche  zu  Erstehung  der  zweiten
Dienfrprüfung  befähigt  sind  und  die  Zulassung  zu  derselben  beabsichtigen,  aufgefordert,
ihre  dießfälligen  Gesuche  auf  die  vorgeschriebene  Weise  und  unter  Angabe  ihres  Aufenthalts=Orts
  bis  zum  15.  Januar  1329  bei  dem  K.  Justiz-Ministerium  um  so  gewisser  einzureichen,
  als  im  Falle  der  Nichteinhaltung  dieses  Termins  der  Nachtheil  des  Ausschlusses
  von  der  nschstbevorstehenden  Semester-Prüfung  für  die  Säumigen  unfehlbar
eintreten  würde.