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Von den 13 379 Anträgen auf Genehmigung haben die Ersatzmittelstellen
11 040 durch Erteilung der endgültigen Genehmigung,
149 durch Erteilung einer vorläufigen Genehmigung
entsprochen. Bei 2180 Anträgen sprachen sie eine
Ablehnung aus. Hiervon konnten sie 197 Ersatzlebensmittel
nachträglich zulassen, nachdem die Hersteller die geforderten Abänderungen
(z. B. in 42 Fällen Abänderung der Bezeichnung) vorgenommen
hatten. 105 ablehnende Entscheidungen der Ersatzmittelstellen,
also 5,6 Prozent, mußten durch die Beschwerdestellen wieder
aufgehoben und die betreffenden Erzeugnisse zugelassen
werden. 148 Genehmigungen wurden widerrufen, mithin rund
1,3 Prozent. Eine nicht unbedeutende Zahl, die aber nach den gemachten
Erfahrungen noch wesentlich höher sein müßte, wenn alle
Ersatzmittelstellen die ihnen obliegende Kontrolle voll ausübten.
Von März 1919 ab steigt die Zahl der Widerrufe im Verhältnis
zu ihrer Gesamtzahl sprunghaft, was zum Teil auf eine Zunahme
der Kontrolltätigkeit auch seitens des Reichsernährungsministeriums
schließen läßt.
Besonders beachtlich ist, daß Anfang August 1919 immer noch
149 vorläufige Genehmigungen offen sind. Immerhin ist ihr Anteil
an allen ausgesprochenen vorläufigen Genehmigungen auf rund
15,3 Prozent zurückgegangen. Es dürfte unstrittig sein, daß „vorläufige
Genehmigungen“ in keinem Fall eine Stütze in der Verordnung
finden 12). Da auch sonst eine Ermächtigung fehlt, so sind sie
somit ungesetzlich. Lediglich in der Zeit der Einführung der Verordnung
hat der Reichskanzler (Staatssekretär des Reichsernährungsamtes)
als üUbergangsmaßnahme die Bundesregierungen
durch ein Rundschreiben vom 6. Mai 1919— E2.— 4437 — ermächtigt,
für eine genau angegebene Gruppe von Waren einstweilige Genehmigungen
zu erteilen. Diese einstweiligen Genehmigungen waren
Staaten sowie der Ersatzmittelstellen gemäß § 12 der Verordnung einzurechnen
waren, die auch nach der Reichsverordnung aufrecht erhalten wurden.
Die übersicht stellt das Bild dar, das sich nach Einarbeit der ein-Genden
Berichte der Ersatzmittel- und Beschwerdestellen in die Kartei des
Reichsernährungsministeriums bot. Infolge der veelfach, lückenhaften
und verspäteten Berichterstattung einzelner Ersatzmittelstellen einerseits,
andererseits da die Bearbeitung der Eingänge in die Kartei selbst Zeit erfordert,
ergeben sich an den einzelnen Terminen in einer durch tägliche
Fortschreibung der Neuzugänge und der Veränderungen gewonnenen
Aufenden üÜbersicht Abweichungen von dem tatsächlichen jeweiligen Stand.
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ichtm 5 em Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung über jedes
einzelne Ersatzlebensmittel rückwirkend Augeglichen mutcche l 1
½) Siehe auch Schuster, Abschnitt III S. 51, Anm. 15.