Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Ehingen, Leutkirch, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Waldsee, Wangen und 
Buchau, auf Acht Kreutzer. 
Stuttgart den 14. Januar 1828. 
Maucler. Schmidlin. Varnbüler. 
8) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck eincs Choralbuchs. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 9.d. M. 
der Meßler'schen Buchhandlung dahier ein Privilegium gegen den Nachdruck des bei 
ihr erschelnenden vierstimmigen Choralbuches für Orgel= und Elavier-Spielen auf die 
Dauer von zwölf Jahren gncdigst zu ertheilen geruht; welches mit dem Anfügen, 
daß damit zugleich der Nachdruck des Werks in Ziffern statt mit Noten ausgeschlossen 
sey, unter Hinweisung auf die Königliche Verordnung vom 25. Februar 1315, Privi- 
legien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht 
wird. 
Stattgart den :4. Januar 1k#8. 
Schmidlin. 
a. Des Studienraths. 
Termin zur Prüfung der Studien= Candidaten. 
Unter Hinweisung auf die Verordnung vom Jahr 1320 (Reg. Blatt S. 19) wird 
hiemit bekannt gemacht, daß die nächste Prüfung der Studien-Candidaten am Momag 
und Dienstag den ½. und :2. Februar d. J. werde vorgenommen werden. 
Die Bittschristen müssen lüngstens am 4. Februar bei dem K. Studienrath einge- 
kommen seyn. Bitrsieller, deren Eingaben später einkommen, werden nicht mehr zur 
Prüfung zugelassen. 
Stuttgart den 16. Januar 1328. 
Suͤskind.
	        
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