Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

Die K. Oberämter haben die Orts-Vorsteher über eine zweckmeßige Be- 
handlung dieser Arbeit zu unterrichten, und des Vollzugs der dießfallsigen Len- 
ordnungen durch persönliche Einsichtnahme, namentlich bei den Vogtruggerich- 
ten, sich zu versichern. 
Stuttgart den 36. April 1828. 
Schmidlin. 
ßb) Privilegium gegen den Nachdruck der Weltgeschichte von Becker. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 23. 
d. M. den Buchhändlern Dunker und Humblot in Berlin ein Privilegium gegen 
den Nachdruck der bei ihnen erscheinenden sechsten vermehrten Ausgabe der Weltge- 
schichte von Carl Friedrich Becker, neu bearbeitet von Johann Wilhelm Loebell, 
mit den Fortsehungen von J. G. Woltmann und K. A. Menzel, vierzehn Bände, auf 
die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen geruht; welches mit Hinweisung auf die K. 
Verordnung vom 25. Februar 1315, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betref- 
send, zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 38. April 1828. 
Schmidlin. 
a. Des batholischen Kirchenraths. 
Stiftung zu Verbesserung des Einkommens der Pfarrstelle zu Hausen ob Rottweil. 
Der katholische Schul-Inspektor und Pfarrer Schwaibold in Winzeln, Ober- 
amts Oberndorf, hat für die Pfarrstelle seines Geburtsorts, Hausen ob Rottweil, zur 
Verbesserung ihres Einkommens ein Kapital von Ein Tausend Gulden gefstiftet. 
Diese rühmliche Handlung wird andurch öffentlich bekannt gemacht. 
Sturtgart den 22. April 1828. 
Camerer.
	        
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