Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 29. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
— —— — 
—. —. 
Donnerstag, den 8. Mai 1828. 
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In halt. 
Königl. Dekrete. Geseg, in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubene-Genoffen. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Geset, 
in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israclitischen Glaubens-Genossen. 
Wilhelm, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In der Absicht, die öffenrlichen Verhältnisse der ioraelitischen Glaubeno-Genossen 
im Königreich durch eine zeitgemäße Gesehgebung mit der allgemeinen Wohlfahrt in 
Uebereinstimmung zu bringen, und die Ausbildung und Befähigung dieser Staats-An- 
gehdrigen zum Genusse der bürgerlichen Rechte gegen Uebernahme der bürgerlichen 
Pflichten möglichst zu befördern, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unsereo- 
Geheimen Raths und mit Zustimmung Un serer getreuen Stände, wie folgt:
	        
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