Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Durch  die  Versehung  des  Oberamts-Richters  Müller  nach  Nürtingen  ist
die  Oberamts-Richter-Stelle  in  Böblingen,  welche  in  der  dritten  Besoldungs-Elasse
steht,  in  Erledigung  gekommen.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb
drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Eßlingen  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  das  durch  den  Tod  des  Amts-Notars  Hilsenbeck  in  Erledigung
  gekommene  Amts-Norariat  zweiter  Classe,  Munderkingen,  (kleiner  Bezirk)
  im  Oberamte  Ehingen,  mit  welchem  ein  Gehalt  von  oo  fl.  verbunden,  und  womit
  die  Uebernahme  von  Neben-Aemtern  zuläßig  ist,  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen
bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ulm  zu  melden.

5)  Da  dac  Amts-Notariat  zweiter  Elasse,  Eschenau,  (bleiner  Bezirk)  im  Oberamte
  Weinsberg,  mit  welchem  ein  Gehalt  von  455  fl.  verbunden  und  womit  die
Uebernahme  von  Neben-Aemtern  zuläßig  ist,  in  Erledigung  gekommen,  so  werden  die
Bewerber  um  dasselbe  aufgefordert,  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe
  in  Eßlingen  zu  melden.

4)  Durch  die  Verseh  ung  des  Cameral-Verwalters  Linsenmann  auf  das  Cameral=Amt
  Marbach  ist  das  in  der  zweiten  Besoldungs-Elasse  stehende  Cameral-Amt
Großbottwar  in  Erledigung  gekommen.

5)  Die  erledigte  Stadt-Pfarrei  Creglingen,  Dibzese  Weikersheim,  zählt  mit
Einschluß  der  Filialien  Crainthal,  Erbach,  Schirmbach  und  Standorf  über  1600  Pfarr-Genossen.
  Das  Einkommen  der  Stelle  beträgt  nach  Erats-Preisen  933  fl.,  nach  Competenz-Preisen
  aber  Zoo  fl.,  nämlich  àu  fl.  14  br.  Geld,  in  firen  Naturalien  235  fl.
3/  kr.,  in  Gütergenuß  133  fl.  3:  kr.,  in  Zehenten  105  fl.  334  br.,  in  bürgerlichen
Venefieien  6  fl.  und  in  Emolumenten  roo  fl.  Der  Stadt-Pfarrer  hat  die  Predigt
und  Kinderlehre  an  allen  Fest=  Sonn=  und  Feiertagen  in  der  Stadt,  desgleichen  die
Communionen  in  der  Stadt-Kirche  allein  zu  versehen,  auch  die  Leichenreden  und
Privat-Communionen  bei  seinen  Beichtkindern  zu  übernehmen,  hingegen  die  Wochen-Gortesdienste
  und  Taufen  in  der  Stadt  und  in  den  Filialien  versieht  er  wochenweise
abwechselnd  mit  dem  Diakon,  welcher  zugleich  Pfarrer  in  Niederrimbach  ist.  Die