Full text : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Nr.  89  —  1914.  69.  Jahrgang.

Erscheint
wöchentlich  zweimal.
Preis  pro  Vierteljahr
75  Pfennig.

Rummelsburger  Kreisblatt.

Inserate
für  die  einspaltige  Korpuszeile
oder  deren  Raum  15  Pfg.  erbittet
Otto  Hasert's  Buchdruckerei.

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Rummelsburg,  den  6.  November.

A.  Amtlicher  Teil.

Im  Monat  November  mussen  die  Fuhrwerke  auf  Thausseen  und  städtischen
Straßen  von  5  Uhr  abends  bis  7  Uhr  morgens  beleuchtet  sein.
Stets  rechts  ausweichen!  Links  überholen!

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Bekanntmachung.
An  den  Königlichen  Wirklichen  Geheimen  Rat  und  Ooerpräsidenten  der  Provinz  Pommern
Herrn  von  Waldo,  Exzellenz,
Stettin
Euer  Exzellenz  beehre  ich  mich  ergebenst  mitzuteilen,  daß  die  im  gefl.  Schreiben  vom  20.  10.  14.  —
19754  —  bezeichneten  Liebesgoben  des  Provinztlalvereins  vom  Roten  Kreuz  für  Pommern,  des  Verband's  des
Vaterländischen  Frauenverelns  für  die  Provinz  Pommern  und  des  Vorstandes  der  Landesversicherungsanstalt
Pommern  heute  vom  Herrn  Justizrat  v.  Köller  dem  II.  Armeekorps  überwtesen  worden  sind.  Sie  werden  den
Truppen  morgen  bis  in  die  vordersten  Linien  zugeführt  werden.  Ich  bitte,  den  Spendern  meinen  und  des  mir
unterstellten  Armeekorps  herzlichsten  Dank  überm  tteln  zu  wollen.
·  Die  mit  so  viel  Sorgfalt  und  Liebe  ausgewählten  und  verpackten  Gaben  aus  der  Heimat  werden  den
tapferen  Truppen  gerade  jetzt  bet  den  harten  Kämpfen  die  größte  Freude  bereiten.
Der  Kommandierende  General.
aez.  von  Linsingen.
General  der  Infonterie.
Vorstehende  Bekanntmachung  bringe  ich  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis.
Rummelsburg,  den  2.  November  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra

.  Viehseuchenpolizeiliche  Anordnung.

Da  in  Hohenwalde  Krs.  Schlochau,  welches  von  Rummelsburo  nicht  15  km  entfernt  liegt,  die  Maulund
  Klauenseuche  ausgebrochen  ist,  verbiete  ich  den  Auftrieb  von  Rindvieh,  Schweinen,  Schafen  und  Ziegen  auf
a  den  am  10.  d.  Mts.  iu  der  Stadt  Rummels  burg  stattfindenden  Viehmarkt

b  alle  Wochenmärkte  in  der  Stadt  Rummelsburg.
Die  Herren  Ortsvorsteher  des  Kreises  werden  hiermit  angewiesen,  dies  sogleich  ortsüblich  zu  veröffentlichen.
Rummelsbura,  den  5.  November  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Bestimmungsgemäß  haben  die  Zivilbehörden  (Ortspolizeiverwaltungen,  Landratsämter  usw.)  die  Anträge
auf  Bewilligung  der  gesetzlichen  Kriegsversorgungsgebührnisse  für  dte  Hinterbliebenen  der  Teilnehmer  am  jetzigen,
riege  zur  Weitervorlage  vorzubereiten.  Hierbet  kommen  während  der  Dauer  des  mobilen  Zustandes  nicht  nur
die  an  einem  Orte  wohnenden,  sondern  auch  solche  Hinterbliebenen  in  Betracht,  welche  sich  dort  anläßlich  des  Krieges
3.  B.  well  sie  Festungen  usw.  verlassen  mußten,  vorübergehend  aufhalten.
Als  Kriegsversorgung  kommt  für  die  nächste  Zeit  Kriegswitwen.,  Kriegswaisen=  und  Kriegselterngeld
in  Frage,  und  zwar  für  die  Hinterbliebenen  der  im  Kriege  gefallenen,  der  infolge  einer  Kriegsverwundung  oder
einer  sonstigen  Kriegsdienstbeschädigung  gestorbenen  und  u.  U.  der  verschollenen  aktiven  Heeresangehörtgen  uso.