Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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6.6—0) zu fertigenden Eingaben im Laufe des Monats März an den katholischen 
Kirchenrath einzuschicken, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben. 
Das ärztliche Zeugniß muß außer den Bestimmungen vom 20. Februar 182) 
(Reg. Blart S. 32) auch die Angabe enthalten, ob die bisherige Entwicklung der kör- 
perlichen Constitution des Candidaten keine Anlage zu einer Brust= oder Lungen-Krank- 
heit, die ihn für den Schullehrerstand untüchtig machen würde, vermuthen lasse. 
Stuttgart den 31. Januar 1328. Camerer. 
2. General-Direktion der K. Württembergischen Posten. 
Die Verbindung eines Posistalls mit der Postamts-Erpedition in Alpirsbach und die Stations- 
Entfernungen von da betreff.nd. 
Mit der im vorigen Jahr errichteten Postamts-Expedition in Alpirsbach ist nun- 
mehr auch ein Poststall verbunden, und sind die Stations-Entfernungen für die Extre- 
Postfahrten zwischen Alpirsbach und Oberndorf auf 1, zwischen Alpirsbach und Freu- 
denstadt gleichfalls auf :, sodann zwischen Alpirsbach und Schramberg auf 14, und 
zwischen Alpirsbach und Hausach ebenfalls auf r3 Station bestimmt worden. 
Frankfurt den 29. Januar 1826. 
Freiherr v. Epplen. 
–—... 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Wiesenbach, Didzese Blauselden, 
welche mit Einschluß von vier Filialien, wovon nur Engelhardtshausen eine eigene 
Schule und Kirche har, in der jährlich sechs Predigten abzulegen sind, 1050 Pfarr- 
Genossen enthält, und deren Einkommen auf 609 fl. nach Etats= und 562 fl. nach 
Competenz-Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig 
bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
	        
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