Full text : Meyers Fach-Lexika; Lexikon der deutschen Geschichte.

Dümmler  —  Dunin.

chaft  mit  seinem  Bruder  Tiberius  15  die

ätier  und  Noriker  und  unternahm  12—
9  v.  Chr.  Feldzüge  in  das  anere  von  Germanien.
  Nachdem  er  den  Niederrhein  und
die  Zuidersee  durch  einen  schiffbaren  Kanal
(den  sogen.  Drususgraben)  in  Verbindung
gesetzt,  fuhr  er  12  zur  Mündung  der  Ems
und  diesen  Fluß  hinauf  und  lieferte  den
Brukterern  eine  sücgreiche  Schlacht.  11
drang  er  über  den  Rhein  bis  zur  Weser
vor,  entging  aber  nur  durch  seine  Kühnheit
  den  Angriffen  der  sich  rings  erhebenden
  Germanen.  Damals  legte  er  das  Kastell
  Aliso  (wohl  beidem  heutigen  Lippstadt)
an.  Nachdem  er  10  v.  Chr.  umfassende
Befestigungsarbeiten  zwischen  Main  und
Taunus  unternommen,  zog  er  9  bis  zur
Elbe,  soll  aber  dort  durch  die  Erscheinung
einer  Frau  von  übermenschlicher  Größe,
welche  ihm  seinen  Too  voraussagte,  zum
Rückzug  bewogen  worden  sein.  An  der
Saale  stürzte  er  mit  dem  Pferd,  brach
sich  ein  Bein  und  starb  noch,  bevor  er  den
Rhein  erreichte.

Dümmler,  Ernst  Ludwig,  deutscher
Geschichtschreiber,  geb.  2.  Jan.  1830  zu
Berlin,  studierte  in  Bonn  und  Berlin
Geschichte,  wurde  1855  Privatdozent  in
Halle  und  1858  außerordentlicher,  1866
ordentlicher  Professor  der  Geschichte  daselbst.
  Außer  durch  die  Herausgabe  mehrerer
  mittelalterlichen  Quellen  hat  er  sich  vornehmlich
  durch  seine  ausgezeichnete  -Geschichte
  des  ostfränkischen  Reichse  (1862—
1865,  2  Bde.)  verdient  gemacht.

Duncker,  Maximilian  Wolfgang,
deutscher  Geschichtschreiber,  geb.  1811  zu
Berlin,  studierte  in  Vonn  und  Verlin,
ward  wegen  Teilnahme  an  der  Burschenschaft
  zu  sechsjähriger  Festungsstrafe  verurteilt,
  aber  nach  sechemonatlicher  Haft
entlassen.  1830  wurde  er  Privatdozent  der
Geschichte  in  Halle  und  1842  außerordentlicher
  Professor.  Als  Mitglied  der  deutschen
  Nationalversammlung  1848  gehörte
er  dem  rechten  Zentrum,  im  Erfurter
Volkshaus  und  1849—51  im  preußischen
Abgeordnetenhaus  den  Altliberalen  an.
Lachem  er  einige  Jahre  in  Tübingen  als

rofessor  gewirkt,  wurde  er  1859  als  Geimer

  Rat  in  das  preußische  Staatsminierium

  berufen  und  1861  mit  dem  Amt

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eines  vortragenden  Rats  für  Politik  beim
Kronprinzen  betraut,  dann  zum  Generaldirektor
  der  Staatsarchive  ernannt,  aus
welchem  Amt  er  1874  ausschied.  Unter
seinen  Schriften  sind  besonders  zu  nennen:
  „Geschichte  des  Altertums-  (1852—
1857,  Bd.  1—4;  4.  Aufl.  1873  ff.)  und
»Aus  der  Zeit  Friedrichs  d.  Gr.  und  Friedrich
  Wilhelms  III.  Abhandlungen  zur
preußischen  Geschichte  (1876).

Dunin,  Martin  von,  Erzbischof
von  Gnesen  und  Posen,  geb.  11.  Nov.
1774,  wurde  im  Collegium  germanicum
zu  Rom  gebildet  und  1831  zum  Erzbischof
erwählt.  Als  wegen  der  gemischten  Ehen
der  Streit  mit  dem  Erzbischof  Droste  r*
Vischering  von  Köln  entstand,  richtete  D.
1837  an  den  Minister  der  geistlichen  Angelegenheiten
  und  dann  an  den  König  die
Bitte,  in  seiner  Diözese  das  päpstliche
Breve  von  1830  über  jenen  Gegenstand
veröffentlichen  zu  dürfen,  ward  aber  abgewiesen.
  Im  Januar  1838  bedrohte  er
nun  die  Pfarrer  seiner  Erzdiözese  mit
Amtsentsetzung,  wenn  sie  eine  gemischte
Ehe  einsegnen  würden,  ohne  vorher  von
den  Brautleuten  das  Versprechen  erhalten
  zu  haben,  daß  ihre  Kinder  in  der  katholischen
  Religion  een  werden  sollten,
  und  ohne  sich  die  Überzeugung  verschafft
  zu  haben,  daß  der  katholische  Teil
der  Hoffnung  sei,  den  nichtkatholischen
zu  seiner  Kirche  zurückzuführen.  Es  wurde
nun  gegen  den  Erzbischof  ein  Kriminalprozeh
  eingeleitet  und  D.  vom  Oberlandesgericht
  in  Posen  zum  Verlust  seiner
Würden  und  zu  sechs  Monaten  Festungsstrafe
  verurteilt.  Der  König  erließ  ihm
die  letztern  unter  der  Bedingung  daß  er
ruhig  in  Berlin  wohne,  mit  Beibehaltung
  seines  vollen  Gehalts.  D.  ging  zwar
darauf  ein,  begab  sich  aber  3.  Okt.  1839
heimlich  von  Berlin  nach  Posen  und  trat
hier  sogleich  als  Erzbischof  auf.  Von
neuem  verhaftet,  wurde  er  nach  der  Festung
  Kolberg  gebracht  und  erhielt  erst  von
Friedrich  Wilhelm  IV.  die  Erlaubnis  zur
Rückkehr.  Er  wies  nun  in  einem  Hirtenbrief
  seine  Geistlichkeit  an,  von  der  Forderung
  der  üblichen  Versprechungen  bei
gemischten  Ehen  abzustehen.  Er  starb
schon  26.  Dez.  1842.