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ZurDeckungderBedürfnissedesStaatshaushaltsvon1823wird,nebendendafür
zu verabschiedenden Einnahmen, ein Staatsanlehen bis zu drei Millionen Gulden
unter den möglichst billigen Bedingungen aufgenommen.
Vorstehendes Gesetz ist durch die ständische Schulden-Verwaltungs-Behörde unter ver-
fassungsmäßiger Mitwirkung Unseres Finanz-Ministeriums zu vollziehen.
Gegeben, Ludwigsburg den 20. Juni 1849.
Wilhelm.
Der Chef des Finanz-Departements:
Goppelt.
Auf Befehl des Königs,
der Cabinets-Direktor:
Maueler.
-B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermäge höchster Entschließung vom 4. d. M.
den Revierförster Geiger von Dürrenwaldstetten, Forsts Zwiefalten, auf das Revier Bi-
berach, Forsts Ochsenhausen, seinem Ansuchen gemäß gnädigst versetzt, und
das erledigte Revier Kirchen, Forsts Zwiefalten, dem Hofkammerförster v. Miller zu
Stetten gnädigst übertragen.
Sodann haben Höchstvieselben vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. den
Commandanten des zweiten Reiter-Regiments, Oberstlieutenant v. Rau, zum Obersten
Inädigst befördert, und
den Lieutenant, Herzog Marx von Württemberg, im zweiten Infanterie-Regiment,
zum zweiten Reiter-Regiment versetzt und demselben ohne Gehalt aggregirt, ferner
vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M. die erledigte Helfersstelle zu Böblingen
dem Verweser derselben, Predigtamts-Candidaten Schmidt von Stuttgart, und
die erledigte Präzeptorsstelle zu Calw dem Präzeptor Schweizer zu Tuttlingen gnä-
digst übertragen.