Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. 
Sportel-Betrag. 
  
. . I 
Verleihungen. Von Verleihungen des den Gemeinden und 
Stiftungen zugehoͤrigen Grund- Etgenihume, Schafwalten rc. 
von 100 fl. Pachtschillig .. 
auch Zehend-Verleihungen. 
Vermächtnisse, f. Erbschaften. 
Vermögens-Absonderungen — wie (Real-) Theilungen. 
Vermögens-Absonderungs-Vertráge, (. Absonderungs- 
Verträge. 
Vermögens-Uebergabe — wie (Real-) Theilungen. 
Vermögens-Untersuchungen, auf welche (z. B. wegen 
Vergleiches) keine Gant-Verweisung folgt; wie (Beibrin- 
gens-) Inventare. 
Verschollene. Für die Bewilligung der Ausfolge des Ver- 
mögens eines Verschollenen gegen Sicherheits-Leistung: 
) wenn das Vermögen nicht mehr als roo fl. beträgt 
») bei einem Vermögen von mehr als roo fl., je Lon roo fl. 
Verträáge: 
  
1) Für die gerichtliche Vestätigung von Erb= und Ehe- 
Verträgen, von Einkindschafts-Familien= und anderen 
Verrrägen, für welche nicht eine besondere Sportel an- 
geordnet ist, je nach dem Gegenstande des Vertrags 
Bei einem Vermsgen von 100,d fl. ist immer der 
höchste Vetrag anzusetzen. 
à) Für das gerichtliche Erkenmiuß über Verträge, welche 
cremte Güter betreffen: 
  
a) bei Verpfindungen je vom Betrage der zu versichern- 
ron Schuld.. . 
fl. kr. 
  
Nichts. 
5 — 100 — 
  
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