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mittelst hoͤchster Entschließeng vom 28. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei
Holzkirch, Dekanats Alpek, dem Pfarrer Sapper in Weilersteußlingen, Dekanats
Blaubeuern, und
die erledigte Stelle eines Ober-Bibliothekars an der Königlich öffentlichen Bib-
liotheb mit dem Titel und Rang eines Ober-Studienraths dem bisherigen Bibliothekar,
Professor v. Lebrer, gnädigst übertragen, auch
den bisherigen Unter-Vibliothekar Dr. Stälen zum wirblichen Bibliothekar an
dieser Anstalt ernannt.
Unter demselben Tage erhielt der auf die katholische Pfarrei Unter-Sulmentingen,
Oberamts und Dekanats Vibcrach, ernannte Pfarrer Herderer, von Niedernau, Deka-
nats Rottenburg, und der auf die katholische Pfarrei Thannheim, Oberamts und Deka-
nats Leutkirch, ernannte Vikar Carl Liebermann, von Rottenburg, dermal in Roth,
die Königliche Besiätigung.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a)) Verfügung, die Diäten= und Reise-Kosien-Anrechnungen der Dekane betreffend.
Zu Vereinfachung der Anrechnungen, welche die Dekane beider Confessionen bei
amtlichen Reisen innerhalb ihres Amts-Bezirks zu machen haben, wird in Gemäßheit
K. Eneschließung vom 25. d. M. folgendes verfügt:
§6. 1.
Die für die Königlichen Vezirks-Beamten geltenden gesehlichen Bestimmungen über
Diäten und Reise-Kosten, so wie über die Bestrafung falscher Angaben bei Reise-Ko-
sten-Berechnungen (V. Edikt vom 3. December 1318, 99. 15, 10 und 20 und Diäten=
Regulativ vom 1y7. Juni 1822) finden auch auf die Dekane beider Confessionen ihre
Anwendung.
—l*.i
Die Debanc erhalten hiernach für ihre amtlichen Reisen innerhalb ihrer Dekanats-
Bezirbe nachstehende Aversal-Entschädigung für Zehrung und Reise-Kosten, und zwar: