Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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àa.  Des  Medicinal-Collegium.
#ufnahme  ciues  ausübenden  Arztes.

Der  Doktor  der  Medicin,  Friedrich  Jakob  Stiegele,  von  Ingstetten,  Oberamts
Mönfsingen,  ist  nach  erstandenen  Prüfungen  zur  Ausübung  der  Medicin,  Chirurgie
und  Geburtshülfe  ermächtigt  worden.

Stuttgart  den  18.  September  1828.
Walther.

3.  Der  Direktion  der  Königlichen  öffentlichen  Bibliothek.
Bekanntmachung,  das  Entlehnen  von  Böchern  aus  der  öffentlichen  Bibliothek  betreffend.

In  Gemäßheit  einer  Verfügung  des  K.  Ministeriums  des  Innern  vom  3o.  Juni
d.  J.  werden  in  Beziehung  auf  die  Benühung  der  K.  öffenrlichen  Bibliethek  außerhalb
des  Gebäudes  der  Austalt  folgende  Vorschriften  bekannt  gemacht:

g.  1.

Das  Auslehnen  von  Vuͤchern  aus  der  K.  oͤfsentlichen  Bil  liothek  findet  nur  an  die
dazu  berechtigten  Personen  und  nur  gegen  einen  —  dem  bestehenden  Formular  gemaͤßen
Legschein  Statt.

Formulare  zu  solchen  Legscheinen  sind  bei  dem  Bibliothekdiener  gegen  Bezahlung
(12  Stuͤcke  fuͤr  1kr.)  zu  haben,  und  lauten,  wie  folgt:

„Von  der  Koͤniglichen  oͤffentlichen  Bibliothek  hat  Unterzeichneter  auf
„Wochen  erhalten,  unter  der  Bedingung  unbeschaͤdigter  Zuruͤcklieferung  der
„Buͤcher  und  jedesmaliger  Erneuerung  dieses  Scheins  nach  Verfluß  von  sechs
„Wochen,  wenn  der  Termin  diese  Zeit  uͤberschreitet,

Stuttgart  den  Name:
Stand:
Wohnung:“
Far  jedes  besondere  Werk  muß  ein  besonderer  Legschein  ausgestellt  werden.