Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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C) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministertum. 
Bekanntmachung, betreffend die Einweisung der Khniglich Gräflich Königsegg-Aulendorbschen. 
Forst-Behbrden. 
In Gemsheit der Königlichen Declaration vom 6. August 1828, die staatsrecht- 
lichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Königsegg-Aulendorf betreffend, 99. 44 — 51 
(Reg. Blatt S. 649) sind, nach erfolgter Verpflichtung, am 15. v. M.: 
e) der für die Ausübung der Forst-Gerichtsbarkcit bestimmte Königlich Gräfliche 
Amtmann Prielmaper zu Aulendorf, und 
b) der zu Ausübung der Forst= und Jagd-Polizei und Forst-Verwaltung er- 
nannte und als befähigt erkannte Königlich Gräfliche Forst-Verwalter Eckard 
zu HKonigseggwald, 
in ihre dießfälligen Dienst-Verrichtungen eingewiesen worden. 
Stuttgart den 14. Februar 1329. Varnbüler. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Da der Gerichts-RNotar Faulhaber in Tettnang durch höchste Entschließung 
vom 16. Februar d. J. in den Ruhestand verseht worden ist, so werden die Bewerber 
um das hiedurch in Erledigung gekommene Gerichts-Notariat aufgefordert, sich inner- 
h Ub drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ulm zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Brettach, Didzese Neu- 
enstadt, welche goo Pfarr-Genossen zählt, und mit einem Einkommen von 645 fl. nach 
Normal-Preißen verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei 
dem evangelischen Consistorium zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Flözlingen, Dioͤzese Ba- 
lingen, mit 615 Pfarr-Genossen und einem Einkommen von 593 fl. nach den neuesten 
Normal-Preißen, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evangeli- 
schen Conf'storium zu melden.
	        
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