Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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die Verfügung zu treffen, daß in den nach der bestehenden Vorschrift (Reg. Blatt 1815, 
S. 167 u. f. §. 5) zum Behuf des Erscheinens bei dem Land-Eramen einzusendenden 
Tabellen, in dem Jahr, in welchem die Aufnahme in ein niederes Seminar nachgesucht 
wird, unter der Rubrik: „physische Constitution" bemerkt werde, ob die Schug- 
pocken-Impfung mit gutem Erfolg erstanden sep, und das Oberamt, welchem dos 
Zeugniß des Oberamts-Arztes zu diesem Zweck vorzulegen ist, bei der Unterschrift der 
Tabellen die erforderliche Bestätigung der sich hierauf beziehenden Angaben beifüge. 
Sturtgart den 22. April 18-29. 
Süskind. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die Ernennung des Gerichts-Aktuars Bahlen zum Gerichts-Notar isi 
die Abtuars-Stelle bei dem K. Oberamts-Gerichte in Rottenburg erledigt worden. 
Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe 
in Tübingen zu melden. 
2)) Durch die Beförderung bes Gerichts-Abtuars Heigelin zum Finanz-Kammer= 
Assessor ist bei dem K. Oberamts-Gerichte Geißlingen die Aktuars-Stelle in Erledigung 
gekommen. Die Bewerber um dieselbe werden hiemit aufgefordert, ihre Gesuche inner- 
halb drei Wochen bei dem K. Gerichtohofe in Ulm einzureichen. 
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Münster, Didcese Cann- 
stadt, welche 482 Pfarr-Genossen enthält, und deren Einkommen mit Einschluß einer 
Geld-Zulage von 63 fl. auf boo fl. nach den in dem neuesten Sportel-Gesetz be- 
zeichneten Preisen berechnet ist, und in 105 fl. an Geld, 39 fl. firen Naturalien, 
3n fl. 30 kr. Güter-Genuß, 05 fl. 20 kr. Zehnten und Gülten, 4 fl. 48 kr. bürgerlichen 
Beneficien und 35 fl. 31 fl. Emolumenten besteht, haben sich innerhalb drei Wochen 
vorschriftmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
	        
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