439
B) Des Departements des Innern:
1. Des evangelischen Consistorium.
Bestellung von Schul-Conferenz-Direktoren für die Didcese Welzheim.
An die Stelle der beiden Schul-Conferenz-Direktoren der Welzheimer Didcese,
Pfarrers Mayer zu Alfdorf und Pfarrers Sülzer zu Täferroth, die auf ihr Ansu-
chen, unter Bezeugung der Zufriedenheit mir ihren Dienstleistungen, dieser Verrichtun-
gen enthoben wurden, har man den Pfarrer Frags und Helfer Scholl zu Lorch, mit
der Leitung der Schul-Conferenzen dieser Diöcese beauftragt, zum Conferenz-Orte jedoch
Welzheim bestimmt.
Stuttgart den 25. September 1329. Wachter.
:. Des katholischen Kirchenraths.
Aufnahme in das Wilhelms= Stist zu Tübingen.
In den katholischen höheren Convikt (Wilhelms-Stift) zu Tübingen gehen aus
den beiden niederen Convikten alle diejenigen Zöglinge des vollendeten vierten Curses
über, welche nicht besonders zurückgewiesen wurden.
Zugleich wird dahin ausgenommen:
der Gymnasiast Joseph Hahn, Sohn des Stadt-Pflegers in Horb.
Die sämtlichen Zöglinge haben am Freitag den 35. Oktober, Nachmittags, mit
den vorgeschriebenen Erfordernissen versehen, sich im Wilhelms-Stifte einzufinden.
Stuttgart den 5. Oktober 1329. Camerer.
5. Des Studienraths.
a) Bekanntmachung der in das ebangelische Seminar zu Tübingen aufgenommenen und zum
akademischen Studium böherer Wissenschaften ermächtigten Jünglinge.
In Folge der im vorigen Monate vorgenommenen Prüfungen für das akademische
Studium höherer Wissenschaften sind von den dabei erschienenen Jünglingen wegen
unzureichender Kenntnisse, von dem Studium der evangelischen Theologie 3, von dem
der katholischen 12, von dem der jüdischen 1, von dem der Rechts-Wissenschaft :, von