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jaͤgern, besondere Aufmerksamkeit auf die vom Auslande kommenden Handwerks-Ge-
huͤlfen mit dem Auftrage zu empfehlen, sie zu Einholung der Visirung ihres Wander-
buchs, wenn solche noch nicht Statt gefunden haben sollte, bei der naͤchstgelegenen in-
ländischen Polizei-Behörde anzuweisen.
Würde dessen ungeachtet ein Handwerko-Gehülfe mit einem zuleßtzt im Auslande
visirten Wanderbuch sich in das Innere des Königreichs einschleichen, und daselbst
kräzekrank gefunden werden, so ist er nach dem 9.9 der Ministerial-Verfügung vom
5. vor. Monats (Reg. Blatt S. 395) als unmittelbar vom Auslande kommend zu be-
handeln, und, wenn er kein Württemberger ist, mittelst des geeigneten Eintrags in
das Wanderbuch nach dem Gebiete, das er zulebt verließ, bis nach erfolgter Heilung
zurückzuweisen.
Stuttgart den 5. Oktober 1329. Schmidlin.
b) Bekanntmachung, betreffend die stattgehabte Austheilung von Preißen für die Anzeige natürlich
pockenkranker Kühe im Verwaltungs-Jahr 18 7½/.
Die wiederholte Aufforderung zu der Anzeige natürlich pockenkranber
Kühe hat im Laufe des Verwaltungs-Jahrs 1823 den Erfolg gehabt, daß der durch
K. Entschließung vom 2y. März d. J. auf je vier Kronenthaler erhöhte volle
Preiß nachfolgenden Vieh-Eigenthümern, von deren Kühen Kinder mit glückli-
chem Erfolge geimpft worden sind, zuerkannt werden konnte:
1) Jakob Strauß zu Gablenberg, Stadt-Direktions-Bezirke Stuttgart,
2) Ochsenwirth Linkh in Cannstadt,
5) Hausmeister Ergen zinger zu Nippenburg, Oberamts Ludwigsburg,
4) Noa Sedelmaier in Althengstett, Oberamts Calw,
5) Müller Martin Kusterer zu Teinach, desselben Oberamts,
6) Johann Georg Güntner zu Reudern, Oberamts Rürtingen,
7) Jakob Weimar zu Zainingen, Oberamts Urach,
8) Anton Forstenhädusler zu Osterhofen, Oberamts Waldsee.
Zugleich ist je die Hälfte dieses Preißes mit zwei Kronenthalern nachstehenden
Vieh-Eigenthümern bewilligt worden, von deren Kühen die Pocken wenigstens zu
Impfversuchen benutzt werden bonnten: