Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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von denselben vor der Ausfuhr bei den im Rheinkreise bestehenden Oberzoll= und Hall- 
dmtern die tarifmäßigen Eingangszölle entrichtet, und die in dieser Art verzollten 
Waaren von dem zum Eingang behandelnden Zollamte unmittelbar unter Beobach- 
tung der im §9. 7 vorgeschriebenen Formalitäten zum Zuge nach dem disseits des Rheins 
liegenden Vereinsgebiete behandelt werden. 
6. 15. 
Da die Zoll-Erhebung im Rheinkreise für Rechnung des Vereins mit dem 20. De- 
cember dieses Jahrs beginnt, so treten mit diesem Tage auch die vorstehenden Bestim- 
mungen in Wirkung. 
Stuttgart den 14. December 1829. 
Varnbüler. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die Versehung des Gerichts-Notars Reidhardt in den Ruhestand ist 
das in der dritten Besoldungs-Elasse stehende Gerichts-Notariat Waiblingen erledigt 
worden. Die Bewerber um dasselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ge- 
richtshofe in Eßlingen zu melden. 
2) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene Abtuariat bei dem Oberamts- 
Gerichte Hall werden andurch aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem K. 
Gerichtshofe in Ellwangen zu melden. 
5) Die evangelische Garnisons-Pfarrei Hohenasperg, zum Feldpropstei-Sprengel 
gehbrig, ist erledigt. Sie zählt nach Aufhebung der früher damit verbundenen Straf- 
Anstalt 270 Kirchen-Genossen. Der Pfarrer hat an Fest= Sonn-Feier= und Bufß-- 
tagen zu predigen, jeden Sonntag und Feiertag eine Kinderlehre zu halten, und neben 
der Seelsorge für das Militär auch die der wenigen Festungs-Gefangenen seiner Con- 
fession zu übernehmen. Das Dienst-Einkommen ist nach Sportel-Preißen auf 659 fl. 
39 kr. neben freier geräumiger Wohnung berechnet. Außerdem wird vermöge König- 
licher Entschließung dem künftigen Garnisons-Pfarrer die Verpflichtung auferlegt, den 
Knaben der Honoratioren Unterricht in der lateinischen und französischen Sprache und 
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