Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

Deutschland (ohne Preußen). 61 
gegen die Pflichten gegen den deutschen Bund verstoßen. In der gewissen- 
haften Aufrechthaltung jener Rechte und der Einhaltung dieser Pflichten ruht 
aber die Autorität der Monarchie, welche zur Wohlfahrt des Vater- 
landes unerläßlich ist. Mit Vertrauen erwarten Wir von Euch, daß Ihr 
Unseren wohlgemeinten Absichten entsprechen werdet“. 
4. April. (Bremen.) Eine obrigkeitliche Verordnung veröffentlicht das 
von der Bürgerschaft am 29. December 1860 angenommene Gesetz 
über Aufhebung der Zünfte und Einführung der Gewerbefreiheit. 
5.4.  (Bayern.) Vorlesung Döllinger's in München über die welt- 
liche Herrschaft des Papstes. . 
6.4.  (Baden.) Feierliche Eröffnung der Eisenbahnstrecke Kehl-Straß- 
burg und der Brücke über den Rhein. 
8.4.  (Hannover.) Eine zahlreiche Versammlung der „National- 
partei“ in Hannover aus allen Theilen des Königreichs beschließt: 
I. Eine Petition an den König zu richten um Wiederherstellung 
des alten „verfassungsmäßigen“ Landesrechts: 
„. . . Eine Versammlung unabhängiger Männer aus allen Theilen des 
Landes, welche hier in Hannover zusammengetreten ist, fühlt sich berufen 
und verpflichtet, vor Ew. K. Maj. in diesen gefahrdrohenden Zeiten ein 
offenes Zeugniß über die Gefühle, Befürchtungen und Erwartungen des 
hannover'schen Landes abzulegen. Die regelmäßigen Vertreter des Landes 
sind nicht versammelt, auch sind unter ihnen, welche auf Grund eines, den 
Zuständen unserer politischen Entwickelung nicht mehr entsprechenden Wahl- 
gesetzes und unter ganz anderen Zeitverhältnissen gewählt wurden, so viele 
abhängige Diener der jetzigen Verwaltung, daß sie die wahre Ansicht der 
Mehrheit der Bevölkerung schwerlich wiedergeben können. Die einheimische 
Presse steht unter der Herrschaft von Verwaltungsbehörden, welche nicht 
gleich Gerichten an bestimmte gesetzliche Schranken sich gebunden erachten, 
und selbst die auswärtige Presse ist durch Entziehungen des Postdebits oder 
durch die Furcht vor Verboten abhängig geworden. Und doch thut es heute 
mehr als jemals noth, daß des Landes wahre Meinung ungeschminkt 
und unverfälscht dem Landesherrn offenbar werde. Von allen Seiten wachsen 
die Gefahren für Deutschlands und Hannovers Sicherheit und Existenz . 
Große Opfer, gewaltige Anstrengungen werden erforderlich sein, diese Ge- 
fahren zu überwinden, und wie in den Jahren 1813 bis 1815 wird an 
die Seite des seinen alten Ruhm immerdar bewährenden regulären Militärs 
in kräftigem Aufschwung das deutsche Volk treten müssen, in dessen Muth 
und Opferfreudigkeit allein Rettung zu finden ist. Soll das Volk aber 
solchen Muth und solche Opferfreudigkelt entwickeln, sollen seine Anstrengungen 
nicht vergebliche sein, so thut es vor Allem noth, daß den berechtigten 
Wünschen und Bedürfnissen desselben in vollem Umfange entsprochen werde. 
Wohlfühlen muß sich der Deutsche in seiner Heimath, um sie mit Erfolg 
vertheidigen zu können. So ist es, mit Schmerz sprechen wir es aus, in 
unserm Lande nicht. Eine von Ew. K. Maj. Hochsel. Herrn Vater mit 
den Ständen des Landes auf gesetzlichem Wege vereinbarte Ver- 
fassung, unter deren Herrschaft die Wohlfahrt des Königreichs in raschem 
Emporblühen begriffen war, ist beseitigt durch einen unberech- 
tigten Eingriff des Bundestags, und an die Stelle des alten Ver- 
fassungsrechts ist eine Verordnung getreten, welche keine Gewähr für ge- 
sicherte Zustände und eine gedeihliche Entwickelung darbietet. Fast alle 
Freiheitsrechte des Landes sind gefallen, die Freiheit der Presse, 
der Versammlung, ja selbst der Bitte auf das Wesentlichste beeinträchtigt. 
Ein Ministerium, dem das Vertrauen des Landes völlig fehlt, hat die
	        
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