Contents : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

indem  sie  den  provisorischen  Tarif  zum  definitiven  zu  erheben
  begehrt?  —  Man  will  die  bestehende  Jollgesetzgebung
  verbessern.  Welches  sind  nun  deren  Mängel?
Man  weiß  es:  die  Unverhältnißmäßigkeit  der  einzelnen
Sätze  des  Tarifes  unter  sich.  Wer  ist  denn,  der  nicht
bereit  wäre,  dazu  mitzuwirken,  daß  dieselben  in  ein
besseres  Verhältniß  unter  einander  gebracht  werden?  —

Allein  die  Regierung  will,  hievon  abspringend,  etwas
ganz  Anderes;  sie  will  das  bisherige  System  verlassen
und  den  Tarif  erhbhen  auf  ein  Marimum,  welches  das
bisherige  um  das  Drepfache  übersteigt.  Gegen  diesen
Vorschlag  habe  ich  mich  von  der  Rednerbühne  aus  erklärr,
und  nichts,  was  bisher  gegen  meine  Rede  eingewendet
worden,  hat  meine  Ueberzeugung  erschüttern  können.
Weder  die  Absicht,  Jollvereine  einzugehen,  noch  finanzielle
Gründe,  noch  Rücksichten  auf  die  Industrie  sind  geeignet,
uns  zu  einer  so  bedeutenden  Erhbhung  einer  indirecten
Abgabe,  nämlich  der  Zdlle,  zu  veranlassen.

Ich  habe  dieses  bereits  ausgeführt  und  will  Sse
nicht  mit  Variationen  über  dasselbe  Thema  belästigen;
sondern  erlaube  mir  einige  Erwiederungen  auf  die  verschiedenen
  von  den  Sitzen  aus  gemachten  Aeußerungen.

Richt  die  Rücksicht  auf  Zollvereine  erfodert  die  Erhdhung
  der  Zdlle.  Wie  kann  es  zum  Frieden  führen,
wenn  man  allgemeinen  Krieg  gegen  Alle  ankündigt?
Sie  berufen  sich  auf  die  strengen  Maßregeln  Oesterreichs,
Frankreichs,  Preußens,  und  Englands.  Wohl!  wenn  Sie
Retorsionsmaßregeln  nothwendig  erachten,  so  beschränken
Sie  dieselben  auf  diejenigen  Staaten,  welche  die  gleiche
Strenge  gegen  Bayern  führen;  aber  was  haben  andere
Staaten,  Baden,  die  beyden  Hessen,  Nassau,  Sachsen
und  andere  gethan?  —  Warum  diese  reizen?  —  Heißt
dieses  Frieden  suchen,  wenn  man  mit  dem  Friedlichen  den
Krieg  beginnt?  —

Verhandl.  XIII.  Bd.  50