Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Zur Beilage D. 
Nro. I. 
Ursprungs= und Versendungs-Certifikat. 
A0 Anmeldung 
nachfolgender inländischer Gegenstände, 
(i#c. 2c. 1.) 
welche Endes Unterzeichneter von hier mit (Fuhrmann N. N.) binnen (2) Tagen über 
das (Hönigl. Ober-Zoll- und Hall-) Amt zu (Heilbronn) auszuführen beabsichtigt, um 
aee über das (Crolsherzogl. Hessische Zoll-) Amt zu (N.N.) an den (Lauslmann N. N.) 
zu (. . . . .. ) einzufuͤhren. 
Die Richtigkeit dieser Anmeldung, und daß die vorstehend aufgefuͤhrten Gegen- 
stände (mein-eigenes inländisches Fabrikat IErzeugnils! 
oder: inländisches Erzeugnils Loder Fabrikal) des Habrikanten N. N. zu N. N. 
nach den beigebrachien beglaubigten Bescheinigungen sind) 
versichere ich hiedurch an Eides Statt 
(.. . .... ) den (8. Januar) 18(30.) 
(J. N. Fabrikant.) 
B8B) Ursprungs-Certifikat. 
1) Der inländische Ursprung vorstehend angemeldeter Gegenstände wird hiedurch 
nach gewissenhafter Prüfung der Anmeldung pflichtmäßig bescheint 
den (8. Januar 1850.) 
LL. S.) Hönigl. Würltemb. Oberamt.] 
(oder) 
2) Vorstehend angemeldete Gegenstände, deren inländischer Ursprung nach gewissen- 
hafter Prüfung pflichtmäßig bescheint wird, sind hier revidirt und 
(beispielsweise werden hier folgende Bemerlungen beigelügt: 
a)mit der Anmeldung übereinstimmend belunden; 
b) obige Anmeldung wird in Betrell der Menge und Art der Gegenstände 
noch über folgende Posten, wie folgt, näher erllsrt:
	        
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