Die Königlich Württembergische technische Hochschule in Stuttgart. 349
betrachteten Ablösung der Vorschule getan, indem durch Ministerialverfügung
vom 18. Juli zwei neue Fachschulen, cine mathematischnaturwissenschaftliche
und eine für allgemem bildende Fächer, angefügt
wurden. Nunmehr war es möglich, jeden der 22 Hauptlehrer
in ewe Fachschule einzureihen und Fachschulkollegien zu bilden,
welche sich durch Ihlfsiehrer noch verstärken konnten. Da ferner
von jetzt an jede Fachschule ihren Vorstand selbst wählte (früher
geschah dies durch den L.chrerkonvent) und derselbe von Amts
wegen Mitglied des Lehrerausschusses war, so war sie in den Stand
gesetzt, über ihre eigenen Angelegenheiten zu beraten und für ihre
Interessen einzustehen.
Durch die Bildung der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fachschule, welcher die höheren mathematischen Fächer zugewiesen
wurden, war das mathematische Studium in gleiche I.inie mit dem
technischen gestellt.
Eine weitere Neuerung brachte die vorerwähnte Verfügung
dadurch, dafs als Aufnahmebedingung für ordentliche Studierende
der Besitz des technischen Reifezeugnisses verlangt wurde. Auch für
die Staatsdienstprüfung stellte man bald darauf die gleiche Zulassungsbedingung,
was zur Folge hatte, dafs die bei der technischen
Reifeprüfung schon vorgekommenen Fächer bei jener in Wegfall
kamen. Zu gleicher Zeit wurden in den verschiedenen Fachschulen
Diplomprüfungen eingeführt, um den ordentlichen Studierenden
Gelegenheit zu geben, sich amı Schlusse ihrer Studienzeit über die
von ihnen erworbenen Kenntnisse auszuweisen.
Der letzte für die Erhebung der polytechnischen Schule zur
technischen Hlochschule erforderliche Schritt, die Abtrennung der
mathematischen Abteilung, wurde in den nächsten Jahren durch die
Ausdehnung der vormaligen realistischen Abteilung des Gynmasiuns
auf 10 Klassen (1871) und die der Stuttgarter Realschule auf 9
(1873) beträchtlich erleichtert. Das Realgyımnasium lieferte den Beweis,
daß es in seinen 10 Klassen die volle Vorbereitung für die
technische Abteilung, mit Ausnahme der Mechanik, geben könne,
und da die Heraufnahme dieses Faches in die genannte Abteilung
ganz im Sinne des l.chrerkonvents war, so stand dem Übergang der
Realgymnasiasten indie technische Abteilung nach bestandener Abgangs
prüfung nichts mehr im Wege, was durch Ministerialverfügung vom
19. Juni 1873 festgestellt wurde, Als im Herbst 1875 auch die
Oberrealschule noch um eine (die zehnte) Klasse vermehrt wurde,
kam die 1. und im folgenden Jahre auch die 2. Klasse der matlic-