Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

60 
Es ist demnach dasjenige, was die Erben im Loose oder durch Uebereinkunft 
außer dem Loose blos erbschaftsweise erhalten, der Accise auch dann nicht unterworfen, 
wenn es, was selten zu vermelden seyn wird, die Erbsportion übersteigen sollte. 
Uebernimmt hingegen ein Erbe bei einer Erbtheilung oder Vermögens-Uebergabe einen 
accisbaren Gegenstand oder ein liegendes Gut außer der eigentlichen Erbschafts-Thei- 
lung und Erbschafts-Verweisung durch einen besonderen Vertrag, gleichsam kaufsweise, 
und hat dersalbe von dem Werth-Anschlage oder festgesetzten Preise dieses Gegenstandes 
seinen Mit-Erben oder den Gläubigern der Masse eine bestimmte Summe hinauszu- 
bezahlen, so unterliegt er mit demjenigen Betrage, welchen er nicht als Erb= oder Hei- 
rathsguts-Antheil zurückbehalten darf, der Aceise-Entrichtung in eben der Maase, als 
bei jedem andern Contracte, welchen die Erben während des Theilungs= oder Ueber- 
gabs-Geschäftes zwischen sich oder mit Dritten abschließen. 
Die K. Oberamtsgerichte und Thellungs-Behörden werden nach vorgängiger Rück- 
sprache mit dem K. Justiz-Ministerium angewiesen, hienach sich in vorkommenden Fäl- 
len zu achten. 
Stuttgart den 15. Februar 1629. Varnbüler. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die befähigten Bewerber um das erledigte evangelische Dekanat= und Stadt- 
pfarr-Amt Neuenstadt am HKocher ha#ben sich innerhalb vier Wochen vorschriftsmäßig 
bei dem evangelischen Consistorium zu #nelden. Die Stadt, in welcher zugleich ein 
Helfer angestellt ist, enthält 1520 Kirchen-Genossen, die Diözese aber 15 Dibzesan- 
Orte. Die Besoldung ist, mit Ausschluß einer von 1833 verwilligten Zulage von jähr- 
lichen #o fl., auf roo fl. : kr. nach den neuesten Normal-Preißen berechnet und 
besteht in 295 fl. 51 kr. Geld, 5-4 fl. 30 kr. firen Naturalien, J: fl. Güter-Genuß, 
18 fl. 54 kr. bürgerlichen Bemefizien und 833 fl. :2. kr. Emolumenie. 
2) In der Stadt Ulm wird eine zweite Helfers-Stelle an der Münster-Kirche 
errichtet, und neben freier Wohnung mit dem Gehalt von Goo fl. in Geld ausgestat- 
tet. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evan- 
gelischen Consistorium zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Rellingen, Didbzese 
Blaubeuern, welche mit Einschluß des, eine halbe Stunde entfernten Filials Oppingen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.